Versicherungsarchiv.de - Versicherungsvergleich & Informationen

Tag: 'Versicherungsvergleich' (Seite 8):

Lawinen

Lawinen stellen nur für einen geringen Teil Deutschlands eine Bedrohung dar.

Hochwasser

Hochwasser ist ein Risiko, das in häufig betroffenen Gebieten kaum versichert werden kann, weil keine Versicherung dieses Risiko eindecken möchte.

Elementarschäden

Elementarschäden können viele Ursachen haben (z.B. Erdbeben, Hochwasser, Schneedruck, Lawinen, Vulkanausbruch, o.ä.). Gegen diese gilt es sich zu versichern. Generell werden diese Schäden nicht in der Wohngebäudeversicherung abgedeckt und müssen erst durch eine spezielle Klausel mit eingeschlossen werden. Manche Gesellschaften bieten aber auch spezielle Elementarversicherungen an.

Garagen

Garagen erhöhen den Wert des Gebäudes und sind deshalb unbedingt bei Ermittlung der Versicherungssumme berücksichtigt werden.

Vermittler

Vermittler im Versicherungs- und Finanzdienstleistungssektor gibt es in verschiedenen Formen, meist sind sie jedoch selbständig und vermitteln entweder ausschließlich für eine oder aber für mehrere Gesellschaften.

IHK

Die IHK ist zuständig für Berfufsausbildung, gutachterliche Tätigkeiten und Anwendung rechtlicher Bestimmungen wie Gewerbezulassungen oder Wettbewerbsrecht.

Feuer

Der Begriff Feuer ist klar definiert. So sind z.B. Sengschäden keine Feuerschäden im Sinne der Versicherungsbedingungen.

Wohngebäudeversicherung

Eine Wohngebäudeversicherung deckt Schäden am Gebäude durch verschiedene Gefahren. In der Regel wird standardmässig in der Wohngebäudeversicherung die Absicherung gegen Feuer, Sturm oder Hagel und Leitungswasser angeboten. Aber auch weitere Absicherungen wie zum Beispiel gegen Blitze sind möglich.

Hausratversicherung

Durch eine Hausratversicherung werden Schäden durch Feuer, Leitungswasser, Hagel/Sturm, Raub/Vandalismus und Einbruchdiebstahl an Einrichtungs-, Ver- und Gebrauchsgegenständen versichert. Möchte man weitere Einschlüsse oder Ergänzungen sind diese durch zusätzliche Beiträge hinzuzufügen. Man spricht hier von einer sogenannten ‚Neuwert-Versicherung‘, da die Entschädigung der Gegenstände dem Neuwert zum Zeitpunkt der Beschädigung entsprehen.

Blitz

Schäden die durch direkte Blitzeinwirkung entstehen, können erheblich ausfallen.