Bei Zahlungsverzug gefährdet man seinen Versicherungsschutz.
Gewässerschäden können enorm hohe Kosten nach sich ziehen.
Folgebeitrag und Folgeprämie bezeichnen beide die laufende Prämie zu einer Versicherung.
Der Erstbeitrag wird auch Einlösungsbeitrag genannt.
Versicherungsbeitrag und Versicherungsprämie sind Synonyme.
Eine der Obliegenheiten des Versicherungsnehmers ist unter anderen die Prämienzahlung.
Die vorvertragliche Anzeigepflicht ist eine der Obliegenheiten des Versicherungsnehmers.
Es gilt Obliegenheiten stets zu beachten, will man nicht seinen Versicherungsschutz gefährden.
Überversicherung sollte man, genau wie Unterversicherung, nach Möglichkeit vermeiden. Bei bestimmten Sparten wie z.B. der Unfallversicherung gibt es keine Überversicherung im eigentlichen Sinne.
Ausreichende Versicherungssummen zu wählen empfiehlt sich in jeder Versicherungssparte.