Die Zusammenarbeit mit einem Versicherungsmakler kann weit mehr sein als nur ein geschäftliches Arrangement. Sie bietet die Möglichkeit, eine langfristige Beziehung aufzubauen, die auf Vertrauen, Verständnis und individueller Beratung basiert.
Da fühlt man sich gut versichert, und dann ist man’s vielleicht gar nicht: Bestimmte halsbrecherische Hobbies können den Versicherungschutz beeinträchtigen. Freeclimbing oder SM-Sexpraktiken beispielsweise werden von vielen Versicherern ausgenommen, da das Risiko hier zu hoch ist.
Wer den übrigen Insassen eines KFZ bezüglich des Haftpflichtanspruches als Fahrer bei einem Unfall gleichgestellt sein möchte, kann dies mit Abschluß einer Fahrer-Unfall-Versicherung erlangen.
Da der Versicherungsschutz im zahnärztlichen Bereich bei den Gesetzlichen Krankenkassen immer eingeschränkter wird sollte man sich ernsthafte Gedanken zu einer Zahnzusatzversicherung machen. Hier stellen wir Ihnen kurz 3 empfehlenswerte Anbieter vor. Diese können dann im Vergleichsrechner noch genauer unter die Lupe genommen werden.
Der Versicherungsschutz beginnt in den meisten Fällen erst mit Zahlung der Einlösungsprämie und nicht vor dem vereinbarten Versicherungsbeginn.
Fahrlässigkeit und Vorsatz sind wichtige Aspekte bei der Frage, wie ein Schaden entstanden ist.
Vor einer Reise in die Türkei mit dem eigenen PKW sollte man sich bezüglich des Versicherungsschutzes bei seiner Versicherung erkundigen. Bestenfalls holt man sich eine schriftliche Bestätigung ein, daß sowohl für den europäischen, als auch den asiatischen Teil Versicherungsschutz besteht.
Der zu zahlende Beitrag zu einem Versicherungsvertrag wird als Prämie bezeichnet. Es wir unterschieden zwischen laufenden Prämien und Einmalprämie. Die laufende Prämie ist verbreiteter und kann in der Regel monatlich, 1/4 jährlich, 1/2 jährlich oder jährlich entrichtet werden. Bei einer Einmalprämie wir der gesamte Beitrag zu der Versicherung bei Abschluß fällig.
Hat ein Versicherungsnehmer durch widriges Verhalten sein Recht auf Versicherungsschutz verwirkt, so ist im Schadensfall die Antwort des Versicherungsunternehmens eine ‚Ablehnung‘. Auch nichtbezahlte Prämien können ein Grund für eine solche Ablehnung sein. Solange nicht der sonderfall einer ‚Annahmepflicht‘ besteht, kann der Versicherer Anträge auf Versicherungsschutz nach eigenem Ermessen ablehnen. In den meisten Fällen jedoch wird in einem solchen Fall ein angepasster Alternativ-Vertrag angeboten.
Die Mißachtung von Obliegenheiten, gerade der Minderungspflicht, kann schwerweigende Folgen bezüglich des Versicherungsschutzes haben.