Ein Begriff im Versicherungsbereich ist der so genannte Verwertungsausschluß, der im Zusammenhang mit einer Kapitallebensversicherung eine Rolle spielen kann. Der Verwertungsausschluß beinhaltet, dass ein bestimmter Anteil des vorhandenen Kapitals nicht vor einem bestimmten Zeitpunkt verwertet bzw. vom Versicherten verfügt werden darf.
Ein wichtiger Begriff im Versicherungsbereich ist unter anderem die so genannte Deliktsfähigkeit. Unter deliktfähig versteht man, dass eine Person für einen verursachten Schaden privatrechtlich zur Verantwortung gezogen werden kann, was letztendlich dazu führt, dass auch Schadenersatz geleistet werden muss.
Diese Bezeichnung wird für Anlageformen wie Anleihen, Wertpapiere, Aktien, Immobielen, usw… verwendet.
Allmählichkeitsschäden werden oft erst nach langer Zeit entdeckt, meist sind die Schäden dann in der Regulierung aufwändig, weshalb diese in den Angeboten der Versicherungen oftmals auch mit einer Höchstentschädigungssumme gedeckelt sind.
Definition des Begriffs Luftfahrzeuge nach dem deutschen Luftfahrtgesetz.