Im Bereich des Versicherungswesens handelt es sich bei der Explosion um ein Risiko, welches von den Versicherungsunternehmen im Rahmen der Hausrat- und Wohngebäudeversicherung übernommen wird. Die Definition des Begriffs Explosion findet sich im § 5 Nr. 3 der allgemeinen Wohngebäude-Versicherungsbedingungen.
Laut Definition sind in der Hausratversicherung sowie in der Wohngebäudeversicherung (hier nur bei Einschluß der Gefahr Leitungswasser) nur Schäden versichert, die durch Leitungswasser entstehen.
Es besteht auch nach Vertragsabschluß noch die Möglichkeit, dem Vertrag zu widersprechen.
Die besonderen Versicherungsbedingungen können von Versicherung zu Versicherung unterschiedlich gestaltet werden.
Die allgemeinen Versicherungsbedingungen sind für alle Versicherungen als Grundlage bindend.
Besonderheiten einzelner Versicherungstarife können in den Tarifbestimmungen nachgelesen werden.
Klauseln regeln Einzelheiten und Einschränkungen im Versicherungsvertrag.
Die Einzelheiten eines Versicherungsvertrages sind u.a. durch die Versicherungsbedingungen geregelt.
Bedigungen zur Hausratversicherung werden mit VHB abgekürzt.
Erklärungen zu den gängigsten Begriffen und Abkürzungen in der Versicherungswelt.