Die IHK ist zuständig für Berfufsausbildung, gutachterliche Tätigkeiten und Anwendung rechtlicher Bestimmungen wie Gewerbezulassungen oder Wettbewerbsrecht.
Die EU-Vermittlerrichtlinie soll eine qualifizierte Beratung durch Versicherungsvermittler sicherstellen. Im Rahmen der EU sind die Anforderungen an Versicherungsvermittler nun einheitlich geregelt.
Eine Wohngebäudeversicherung deckt Schäden am Gebäude durch verschiedene Gefahren. In der Regel wird standardmässig in der Wohngebäudeversicherung die Absicherung gegen Feuer, Sturm oder Hagel und Leitungswasser angeboten. Aber auch weitere Absicherungen wie zum Beispiel gegen Blitze sind möglich.
Durch eine Hausratversicherung werden Schäden durch Feuer, Leitungswasser, Hagel/Sturm, Raub/Vandalismus und Einbruchdiebstahl an Einrichtungs-, Ver- und Gebrauchsgegenständen versichert. Möchte man weitere Einschlüsse oder Ergänzungen sind diese durch zusätzliche Beiträge hinzuzufügen. Man spricht hier von einer sogenannten ‚Neuwert-Versicherung‘, da die Entschädigung der Gegenstände dem Neuwert zum Zeitpunkt der Beschädigung entsprehen.
Die gesetzliche Unfallversicherung bietet auch Versicherungsschutz bei anerkannten Berufskrankheiten.
Die Einteilung in Gefahrengruppen wird bei der privaten Unfallversicherung angewendet.
Schwerwiegende Erkrankungen, beruflich bedingt oder nicht, können auch zu einer Berufsunfähigkeit führen.
Berufsgenossenschaften als staatliche Instanz sichern den Schutz bei Berufsunfällen für Arbeitnehmer.
Die Pflegepflichtvesicherung wurde erst im Jahre 1994 ins Leben gerufen.
Bergungskosten sollten in einer Unfallversicherung in ausreichender Höhe eingeschlossen werden.