Rechtsgutverletzung und Rechtsgüter erklärt im Versicherungslexikon auf Versicherungsarchiv.de.
Die Mißachtung von Obliegenheiten, gerade der Minderungspflicht, kann schwerweigende Folgen bezüglich des Versicherungsschutzes haben.
Allmählichkeitsschäden und Schäden an Mietereinbauten zählen nicht zu den Mietsachschäden. Ansonsten sind Mietsachschäden meist in der Haftpflichtversicherung mitversichert. Bei speziellen Ausnahmen gibt es trotzdem die Möglichkeit zum Beispiel durch die Hausratversicherung abgesichert zu sein.
Macht man Gebrauch von einer außerordentlichen Kündigung, so brauch man auf Ablauf bzw. Fälligkeit des Vertrages sowie auf Laufzeiten keine Rücksicht nehmen.
Mehr zur Verletzung der Aufsichtspflicht unter Aufsichtspflicht im Versicherungslexikon.
Das Gegenteil von Einmalprämie ist der Versicherungsschutz gegen laufende Prämie, wobei das Wort Prämie auch mit Beitrag ersetzt werden kann.
Ablauf des Vertrages wird bei mehrjährigen Verträgen auch Fälligkeit genannt, weil der Vertrag zu diesem Zeitpunkt zum kündigen fällig wäre und sich sondt in der Regel um ein weiteres Jahr verlängert.
Allmählichkeitsschäden werden oft erst nach langer Zeit entdeckt, meist sind die Schäden dann in der Regulierung aufwändig, weshalb diese in den Angeboten der Versicherungen oftmals auch mit einer Höchstentschädigungssumme gedeckelt sind.
Mißachtet der Versicherungsnehmer eine seiner Obliegenheiten, so kann dieses Versäumnis den Versicherungsschutz gefährden.
Was ein Schadensfall ist und was nicht wird in den Versicherungbedingungen geregelt. Weitere Informationen finden Sie unter Versicherungsfall im Versicherungslexikon.