Die Privathaftpflichtversicherung ist eine der wichtigsten, wenn nicht die wichtigste Versicherung überhaupt.
In einem Schadensfall durch Minderjährige wird automatisch von einer Verletzung der Aufsichtspflicht ausgegangen. Nur wenn der Aufsichtspflichtige beweisen kann, dass er seiner Aufsichtspflicht ‚ausreichend‘ (wird von der geistigen Reife und dem Alter des zu Beaufsichtigen abhängig gemacht) nachgegangen ist. Bei beschränkt haftbaren (7-18 Jahre) wird in Einzelfällen entschieden, ob er aufgrund seiner geistigen Reife hätte die Folgen seiner Handlungen erkennen können. Ist dies der Fall, so entfällt die Haftung für den Aufsichtspflichtigen und der Schadensverursacher muss haften.
Laut § 276 BGB handelt derjenige fahrlässig, der die im täglichen Leben erforderliche Sorgfalt nicht beachtet. Grob fahrlässig (§ 277 BGB) handelt derjenige, der die erforderliche Sorgfalt in besonders schwerem Masse verletzt, wer nicht beachtet, was unter gegebenen Umständen jedem hätte einleuchten müssen.
Vorsätzlich herbei geführte Schäden sind vom Versicherungsschutz ausgeschlossen.
Eine Haftpflichtversicherung stellt eine Absicherung vor Schadensersatzforderungen bei fahrlässiger Verletzung des Eigentums, des Körpers, o.ä. eines anderen dar. Da bei einer solchen Schadensersatzforderung keine Grenze der Höhe festgelegt ist, ist eine solche Absicherung enorm sinnvoll.
Bei Abschluß einer Insassenunfallversicherung wird meist das Pauschalsystem gewählt.
Das Platzsystem ist eine der Möglichkeiten die Insassenunfallversicherung abzuschließen.
Als Unfall im Sinne der Versicherungsbedingungen werden Ereignisse gewertet, die den Unfallbegriff erfüllen.
Mit der Insassen-Unfallversicherung kann man die Insassen eines Fahrzeuges absichern.
Die KFZ Haftpflichtversicherung ist eine Pflicht-Versicherung per Gesetz.