Mehr zu den Voraussetzungen unter Versicherungsschutz im Versicherungslexikon.
Ein Zustandekommen eines Versicherungsvertrages ist die Grundvoraussetzung für die Gewährung von Versicherungsschutz durch das Versicherungsunternehmen.
Wie in anderen Geschäftsbereichen auch, kommt bei Versicherungen ein Vertrag durch Antrag und Annahme zustande.
Die Versicherte Person ist derjenige, der über den Versicherungsvertrag abgesichert ist.
Versicherte Person und Versicherungsnehmer können ein und diesselbe Person sein, sind dies aber nicht zwangsläufig.
Derjenige, der den Vertrag mit der Versicherung abschließt, ist der Versicherungsnehmer.
Weitere Informationen unter Versicherungsnehmer im Versicherungslexikon
Wer gegen die Verkehrssicherungspflicht verstößt haftet für daraus entstehende Schäden.
Ein Versicherungspool ermöglicht die Absicherung hoher Risiken durch Verteilung der Last auf mehrere Schultern.
Dem hohen Risiko zufolge wurde dieses Wagnis in einem Versicherungspool abgesichert.