Ausreichende Versicherungssummen zu wählen empfiehlt sich in jeder Versicherungssparte.
Versicherungssumme ist ein Synonym für Deckungssumme.
Deckung und Versicherungsschutz bedeuten sinngemäß dasselbe.
Mit der Antragsstellung beginnt der Prozess der Vertragsschließung. Dazu bedarf es jedoch noch der Antragsannahme.
Die besonderen Versicherungsbedingungen können von Versicherung zu Versicherung unterschiedlich gestaltet werden.
Die allgemeinen Versicherungsbedingungen sind für alle Versicherungen als Grundlage bindend.
Besonderheiten einzelner Versicherungstarife können in den Tarifbestimmungen nachgelesen werden.
Klauseln regeln Einzelheiten und Einschränkungen im Versicherungsvertrag.
Die Einzelheiten eines Versicherungsvertrages sind u.a. durch die Versicherungsbedingungen geregelt.
Mehr zur vorläufigen Deckung finden Sie im Versicherungslexikon unter Versicherungsschutz.