Bei Zahlungsverzug gefährdet man seinen Versicherungsschutz.
Folgebeitrag und Folgeprämie bezeichnen beide die laufende Prämie zu einer Versicherung.
Erstbeitrag und Folgebeitrag werden rechtlich unterschieden. Wird ein Erstbeitrag nicht entrichtet, beginnt in aller Regel auch nicht der Versicherungsschutz. Hingegen erlischt der Versicherungsschutz nicht sofort aufgrund der Nichtzahlung eines Folgebeitrages.
Der Erstbeitrag wird auch Einlösungsbeitrag genannt.
Versicherungsbeitrag und Versicherungsprämie sind Synonyme.
Eine der Obliegenheiten des Versicherungsnehmers ist unter anderen die Prämienzahlung.
Die vorvertragliche Anzeigepflicht ist eine der Obliegenheiten des Versicherungsnehmers.
Es gilt Obliegenheiten stets zu beachten, will man nicht seinen Versicherungsschutz gefährden.
Geschieht ein Ereignis in der Form wie es als versichert im Versicherungsvertrag festgehalten wurde, so tritt der Versicherungsfall ein.
Überversicherung sollte man, genau wie Unterversicherung, nach Möglichkeit vermeiden. Bei bestimmten Sparten wie z.B. der Unfallversicherung gibt es keine Überversicherung im eigentlichen Sinne.