Immer mehr Privatversicherte in Deutschland können ihre Beiträge nicht zahlen. In der Folge bleiben Ärzte und Versicherungen auf den Kosten sitzen. Hier soll womöglich in Zukunft ein neuer Nichtzahlertarif Abhilfe schaffen.
Versicherungsanbieter lassen sich immer wieder neue Ideen für die effektive Bewerbung ihrer Versicherungen einfallen. Diese begegnen uns im Fernsehen, im Radio, auf Werbeplakaten und vielem mehr. Für den Versicherungsnehmer ist hier jedoch Vorsicht geboten, schließlich ist nicht immer alles Gold was glänzt…
Hitze- oder Feuerschäden an zum beispielsweise zum trocknen aufgehängte Wäsche sind sogenannte Nutzfeuerschäden. Also Schäden an Gegenständen die zum nutzen der Wärme oder des Feuers entstanden sind.
Werden bei der Wohngebäudeversicherung die Elementarschäden mit eingeschlossen, so sind auch Schäden durch Schneedruck mitversichert.
Entstehen dem Versicherungsnehmer, bei dem Versuch den Eintritt eines Schadens zu verhindern, kosten, so spricht man von den Schadenabwendungskosten.
Schadenminderungskosten sind Kosten, die dem Versicherungsnehmer dadurch entstehen, daß er bei Eintritt eines Schadens versucht, das Ausmaß diesen Schadens zu mindern.
Im Bereich des Versicherungswesens handelt es sich bei der Explosion um ein Risiko, welches von den Versicherungsunternehmen im Rahmen der Hausrat- und Wohngebäudeversicherung übernommen wird. Die Definition des Begriffs Explosion findet sich im § 5 Nr. 3 der allgemeinen Wohngebäude-Versicherungsbedingungen.
Schützen Sie nicht erst das fertige Wohngebäude, sondern auch schon den Rohbau gegen die Gefahr Feuer.
Der zu zahlende Beitrag zu einem Versicherungsvertrag wird als Prämie bezeichnet. Es wir unterschieden zwischen laufenden Prämien und Einmalprämie. Die laufende Prämie ist verbreiteter und kann in der Regel monatlich, 1/4 jährlich, 1/2 jährlich oder jährlich entrichtet werden. Bei einer Einmalprämie wir der gesamte Beitrag zu der Versicherung bei Abschluß fällig.
Der Tariflohnindex spiegelt die Lohnentwicklungen im Baugewerbe wider. Zur Ermittlung des gleitenden Neuwertfaktors werden zu 80 % die Veränderungen des Baupresiindex und die des Tariflohnindex zu 20 % berücksichtigt. Mit einer gleitenden Neuwertversicherung, für die der Gleitende Neuwertfaktor benötigt wird, bleibt man mit