Garagen erhöhen den Wert des Gebäudes und sind deshalb unbedingt bei Ermittlung der Versicherungssumme berücksichtigt werden.
Der Begriff Feuer ist klar definiert. So sind z.B. Sengschäden keine Feuerschäden im Sinne der Versicherungsbedingungen.
Eine Wohngebäudeversicherung deckt Schäden am Gebäude durch verschiedene Gefahren. In der Regel wird standardmässig in der Wohngebäudeversicherung die Absicherung gegen Feuer, Sturm oder Hagel und Leitungswasser angeboten. Aber auch weitere Absicherungen wie zum Beispiel gegen Blitze sind möglich.
Durch eine Hausratversicherung werden Schäden durch Feuer, Leitungswasser, Hagel/Sturm, Raub/Vandalismus und Einbruchdiebstahl an Einrichtungs-, Ver- und Gebrauchsgegenständen versichert. Möchte man weitere Einschlüsse oder Ergänzungen sind diese durch zusätzliche Beiträge hinzuzufügen. Man spricht hier von einer sogenannten ‚Neuwert-Versicherung‘, da die Entschädigung der Gegenstände dem Neuwert zum Zeitpunkt der Beschädigung entsprehen.
Schäden die durch direkte Blitzeinwirkung entstehen, können erheblich ausfallen.
Mehr Informationen zu Transport- und Lagerkosten unter Bewegungs- und Schutzkosten im Versicherungslexikon auf Versicherungsarchiv.de.
Bewegungs- und Schutzkosten sind ein selten beachteter, dennoch wichtiger Bestandteil einer Hausratversicherung bzw. Wohngebäudeversicherung.
Durch die jährliche Neufestlegung des gleitenden Neuwertfaktors bleibt der Gebäudewert stest auf aktuellem Stand.
Beim Abschluß einer Wohngebäudeversicherung empfiehlt sich die Versicherungsform der gleitenden Neuwertversicherung.
Mit der Versicherungssumme 1914 wird heute noch der Wert eines Gebäudes bemessen.