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Tag: 'Privatversicherung' (Seite 5):

Garagen

Garagen erhöhen den Wert des Gebäudes und sind deshalb unbedingt bei Ermittlung der Versicherungssumme berücksichtigt werden.

Feuer

Der Begriff Feuer ist klar definiert. So sind z.B. Sengschäden keine Feuerschäden im Sinne der Versicherungsbedingungen.

Wohngebäudeversicherung

Eine Wohngebäudeversicherung deckt Schäden am Gebäude durch verschiedene Gefahren. In der Regel wird standardmässig in der Wohngebäudeversicherung die Absicherung gegen Feuer, Sturm oder Hagel und Leitungswasser angeboten. Aber auch weitere Absicherungen wie zum Beispiel gegen Blitze sind möglich.

Hausratversicherung

Durch eine Hausratversicherung werden Schäden durch Feuer, Leitungswasser, Hagel/Sturm, Raub/Vandalismus und Einbruchdiebstahl an Einrichtungs-, Ver- und Gebrauchsgegenständen versichert. Möchte man weitere Einschlüsse oder Ergänzungen sind diese durch zusätzliche Beiträge hinzuzufügen. Man spricht hier von einer sogenannten ‚Neuwert-Versicherung‘, da die Entschädigung der Gegenstände dem Neuwert zum Zeitpunkt der Beschädigung entsprehen.

Blitz

Schäden die durch direkte Blitzeinwirkung entstehen, können erheblich ausfallen.

Transport- und Lagerkosten

Mehr Informationen zu Transport- und Lagerkosten unter Bewegungs- und Schutzkosten im Versicherungslexikon auf Versicherungsarchiv.de.

Bewegungs- und Schutzkosten

Bewegungs- und Schutzkosten sind ein selten beachteter, dennoch wichtiger Bestandteil einer Hausratversicherung bzw. Wohngebäudeversicherung.

Gleitender Neuwertfaktor

Durch die jährliche Neufestlegung des gleitenden Neuwertfaktors bleibt der Gebäudewert stest auf aktuellem Stand.

Gleitende Neuwertversicherung

Beim Abschluß einer Wohngebäudeversicherung empfiehlt sich die Versicherungsform der gleitenden Neuwertversicherung.

Versicherungssumme 1914

Mit der Versicherungssumme 1914 wird heute noch der Wert eines Gebäudes bemessen.