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Tag: 'Privatversicherung' (Seite 2):

Solidaritätsprinzip

Das Solidaritätsprinzip gilt überwiegend in der Sozialversicherung. Hier wird die Tarifierung nach einer bestimmten Grundlage bemessen ohne detaillierte Berücksichtigung des zu versichernden Risikos.

Forderungsausfallversicherung

Die Forderungsausfallversicherung findet Verwendung in vielen Bereichen. Sie dient dazu, wie der Name schon sagt, den Ausfall einer Forderung abzusichern.

Annahmepflicht

Die Annahmepflicht ist die gesetzlich festgelegte Pflicht einen Antrag auf Kraftfahrtversicherung anzunehmen. Dies gilt aber lediglich für die Kfz Haftpflichtversicherung, nicht aber für die Teilkasko- oder die Vollkaskoversicherung.

Ablehnung

Hat ein Versicherungsnehmer durch widriges Verhalten sein Recht auf Versicherungsschutz verwirkt, so ist im Schadensfall die Antwort des Versicherungsunternehmens eine ‚Ablehnung‘. Auch nichtbezahlte Prämien können ein Grund für eine solche Ablehnung sein. Solange nicht der sonderfall einer ‚Annahmepflicht‘ besteht, kann der Versicherer Anträge auf Versicherungsschutz nach eigenem Ermessen ablehnen. In den meisten Fällen jedoch wird in einem solchen Fall ein angepasster Alternativ-Vertrag angeboten.

Annahme

Kommt ein Versicherungsvertrag wie vom Versicherungsnehmer beantragt zustande, so geht dem eine Annahme voraus

Abmeldebescheinigung

Die Abmeldebescheinigung hat inzwischen ausgedient, die Zulasungsbehörden melden die Abmeldung mittlerweile direkt an die Versicherung.

Baukostenindex

Wichtiger für den Endverbraucher ist der Baupreisindex, da dieser die tatsächlichen Baukosten widerspigelt, während der Baukostenindex den finanziellen Aufwand für die Unternehmen zur Erstellung des Gebäudes beschreibt.

Baupreisindex

Baupreisindex und Tariflohnindex sind Bestandteil des gleitenden Neuwertfaktors. Dieser ist notwendig zur Anpassung der Versicherungssumme bei der Versicherungsform der gleitenden Neuwertversicherung.

Überschwemmung

Laut Definition sind in der Hausratversicherung sowie in der Wohngebäudeversicherung (hier nur bei Einschluß der Gefahr Leitungswasser) nur Schäden versichert, die durch Leitungswasser entstehen.

Sturm

Ein Sturm kann erhebliche Schäden verursachen. Für Hausbesitzer kann dieses Risiko innerhalb der Wohngebäudeversicherung abgedeckt werden, Mieter können ihren Hausrat über die Hausratversicherung gegen die Gefahr Sturm versichern. Bei der KFZ Versicherung ist die Teilkaskoversicherung bei Sturmschäden zuständig.