Zu den wichtigsten Versicherungen die jeder Haushalt unbedingt haben sollte, gehört zweifellos die private Haftpflichtversicherung. Nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch ist jede Person verpflichtet, einen angerichteten Schaden voll und in einer angemessen Frist zu ersetzen. Auch wenn sich der Verursacher zehnmal dafür entschuldigt und den Schaden unabsichtlich angerichtet hat, ist er trotzdem voll schadensersatzpflichtig. Daher können Ersatzforderungen gegen Privatleute existenzbedrohend sein.
Beim Abschluß einer Privathaftpflichtversicherung sollte man sich Zeit nehmen und die ANgebote vergleichen. Etliche Einschlüsse und Deckungserweiterungen sind neben den Versicherungssummen und dem Preis in jedem Fall einen Vergleich Wert.
Allmählichkeitsschäden und Schäden an Mietereinbauten zählen nicht zu den Mietsachschäden. Ansonsten sind Mietsachschäden meist in der Haftpflichtversicherung mitversichert. Bei speziellen Ausnahmen gibt es trotzdem die Möglichkeit zum Beispiel durch die Hausratversicherung abgesichert zu sein.
Informationen zur Gefährdungshaftung unter Haftpflichtversicherung im Versicherungslexikon.
Alle Informationen zur Verschuldenshaftung unter Haftpflichtversicherung im Versicherungslexikon auf Versicherungsarchiv.de.
Verantwortliche einer Baumaßnahme sollten sich um ausreichenden Versicherungsschutz bemühen.
Die Privathaftpflichtversicherung ist eine der wichtigsten, wenn nicht die wichtigste Versicherung überhaupt.
In einem Schadensfall durch Minderjährige wird automatisch von einer Verletzung der Aufsichtspflicht ausgegangen. Nur wenn der Aufsichtspflichtige beweisen kann, dass er seiner Aufsichtspflicht ‚ausreichend‘ (wird von der geistigen Reife und dem Alter des zu Beaufsichtigen abhängig gemacht) nachgegangen ist. Bei beschränkt haftbaren (7-18 Jahre) wird in Einzelfällen entschieden, ob er aufgrund seiner geistigen Reife hätte die Folgen seiner Handlungen erkennen können. Ist dies der Fall, so entfällt die Haftung für den Aufsichtspflichtigen und der Schadensverursacher muss haften.
Eine Haftpflichtversicherung stellt eine Absicherung vor Schadensersatzforderungen bei fahrlässiger Verletzung des Eigentums, des Körpers, o.ä. eines anderen dar. Da bei einer solchen Schadensersatzforderung keine Grenze der Höhe festgelegt ist, ist eine solche Absicherung enorm sinnvoll.