Zum Ärger der PKV-Unternehmen schafft der Gesetzgeber für 2009 einen neuen GKV-ähnlichen Basistarif. Da für gesetzliche Krankenkassen keine Aufnahmepflicht bei ehemaligen PKV-Versicherten besteht und viele von diesen sich die teuren Tarife der PKV nicht mehr leisten konnten sind viele ehemals privat Versichterte nun gänzlich ohne Krankenversicherungsschutz. Durch den neuen Basistarif 2009 der PKV soll hier abhilfe geschaffen werden.
In den letzten Jahren sehen Kassenpatienten keine Verbesserung durch Gesundheitsreformen. Die negativen Einschätzungen der gesetzlich Versicherten basieren auf realen Leistungskürzungen durch den Gesetzgeber sowie geringe Erweiterungen der Kassenleistungen.
Obwohl die Hausarztmodell-Tarife der GKV anscheinend nicht die erhofften Einsparungen erbringen, ist das Hausarztprinzip gesetzlich verankert worden.
Noch vor der Einführung des Wettbewerbsstärkungsgesetzes sollten sich freiwillig gesetzlich Versicherte Gedanken machen, ob ein Wechsel in die private Krankenversicherung lohnt.
Bei Absicherung eines Krankentagegeldes sind dem Versicherungsunternehmen ärztlich ausgestellte Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen einzureichen.
Mit dem Beitragsrechner zur Krankenversicherung können Sie sich Versicherungsschutz nach Ihren individuellen Bedürfnissen ausrechnen und anbieten lassen.
Die Krankenversicherung in Deutschland gliedert sich in zwei grundsätzlich verschiedene Bereiche. Zum einen die gesetzliche Krankenversicherung, die durch die gesetzlichen Krankenkassen wie AOK, Barmer etc. gewährleistet wird. Die gesetzliche Krankenversicherung basiert auf dem Solidaritätsprinzip.
Sowohl beim Wechsel von einer privaten Karnkenversicherung zu einer anderen privaten Krankenversicherung als auch beim Wechsel von der gesetzlichen Krankenversicherung in die Private (sofern möglich) lassen sich erhebliche Einsparungen erzielen.