Mit dem Einstieg in das Berufsleben, stellt sich die Frage nach der optimalen Krankenversicherung. Das kann eine gesetzliche Kasse sein oder eine private Versicherungsgesellschaft. Die Bundesregierung plant, Berufseinsteigern die Mitgliedschaft in der privaten Krankenversicherung eher zu ermöglichen.
Die aus der CDU/CSU und FDP bestehende Bundesregierung plant einige Veränderungen in den gesetzlichen und privaten Krankenversicherungen. Die meisten Veränderungen betreffen zwar die gesetzlich Versicherten, doch auch für die freiwillig privat Versicherten ergeben sich einige Änderungen.
Das Bürgerentlastungsgesetz ist zum 1. Januar diesen Jahres in Kraft getreten und bringt Privatversicherten einen enormen Vorteil in Bezug auf die Steuern. So kann der Basisschutz der Krankenversicherung ab diesem Jahr in voller Höhe bei der Einkommensteuer geltend gemacht werden.
Grundlegende Informationen zur Situation der Privaten Krankenversicherung im Jahre 2010
Die private Krankenversicherung bietet im Vergleich zur gesetzlichen Krankenversicherung eine Vielzahl von Vorteilen. Was alles für Punkte für eine PKV sprechen wird Ihnen dieser Artikel erläutern…
Um zu vermeiden, dass aufgrund einer Anzeigepflichtverletzung der Versicherungsvertrag für nichtig erklärt wird und man dadurch keinen Versicherungsschutz mehr hat, sollten Antragsfragen immer wahrheitsgetreu und vollständig beantwortet sowie die vorvertragliche Anzeigepflicht eingehalten werden.
Momentan ist ein Wechsel in die private Krankenversicherung für viele verführerisch. Der vorgeschriebene Basistarif ist jedoch meist überteuert. Nur das richtige Versicherungswissen führt zu günstigen Tarifen. Erfahren Sie in diesem Beitrag wie sich eine kostenlose und kompetente Beratung in 5 Minuten beantragen lässt…
Seit Beginn des Jahres ist es möglich, bei einem Wechsel der Versicherung auch einen Teil der Altersrückstellung zu übertragen. Diese Möglichkeit ist jedoch beschränkt und oft mit zusätzlichen Auflagen versehen. Wer wechseln will, sollte sich also vorher gut informieren.
Zum Ärger der PKV-Unternehmen schafft der Gesetzgeber für 2009 einen neuen GKV-ähnlichen Basistarif. Da für gesetzliche Krankenkassen keine Aufnahmepflicht bei ehemaligen PKV-Versicherten besteht und viele von diesen sich die teuren Tarife der PKV nicht mehr leisten konnten sind viele ehemals privat Versichterte nun gänzlich ohne Krankenversicherungsschutz. Durch den neuen Basistarif 2009 der PKV soll hier abhilfe geschaffen werden.
Sowohl beim Wechsel von einer privaten Karnkenversicherung zu einer anderen privaten Krankenversicherung als auch beim Wechsel von der gesetzlichen Krankenversicherung in die Private (sofern möglich) lassen sich erhebliche Einsparungen erzielen.