Ein seit vier Monaten unter Verschluss gehaltenes Gutachten zeigt, dass das deutsche Gesundheitswesen in einer ernsthaften Krise steckt. Demzufolge droht vielen gesetzlichen Krankenkassen das finanzielle Aus. Kunden, die einen Wechsel zu einer privaten Krankenversicherung in Betracht ziehen, sollten sich allerdings beeilen: ab 2012 gilt eine neue Einkommensgrenze, die den Beitritt zur PKV erschwert.
Ab 2012 werden die Einkommensgrenzen für den Beitritt zur privaten Krankenversicherung erhöht. Außerdem steigen die Beiträge zur gesetzlichen Krankenkasse, wovon vor allem Besserverdiener betroffen sind. Wer noch zur alten Versicherungspflichtgrenze zur PKV wechseln möchte, sollte dies also bis Ende 2011 erledigen.
Wer sich mit einer Geschäftsidee selbstständig macht oder machen will, muss sich krankenversichern!
Vor dem Abschluss eine Checkliste für die private Krankenversicherung durchgehen.
Mit der neuen Gebührenordnung sollen die Honorare für Ärzte zum Teil deutlich steigen. So sind allein für Zahnärzte Steigerungen um zehn Prozent im Gespräch. Zwar sollen diese Erhöhungen nur für die Abrechnung privater Leistungen gelten, es könnten aber auch Kassenpatienten betroffen sein. Der Grund liegt hier darin, dass die Zahnärzte mitunter nur einen Teil ihrer Leistungen mit der gesetzlichen Kasse abrechen. Den Rest muss der Patient dann, in Abhängigkeit von der jeweiligen Behandlung, selber bezahlen.
Mit Beginn des Jahres 2011 gilt auch ein neuer Höchstbetrag für den Arbeitgeberzuschuss in der privaten Krankenversicherung. Alle Arbeitnehmer die sich für eine private Krankenversicherung entscheiden konnten, erhalten maximal 307,21 Euro im Monat.
Wer bisher gesetzlich krankenversichert ist, kennt die Vor- und Nachteile dieser Versicherung. Ein klarer Vorteil ist die kostenlose Mitversicherung von Angehörigen im Rahmen der Familienversicherung. Auch sehr alte und/oder kranke Personen sind in der Regel hier besser aufgehoben.
Mit der Gesundheitsreform ergibt sich ab dem 01.01.2011 eine Änderung für alle Rückkehrer aus der Eltern- oder Pflegezeit. Die neue Regelung sieht vor, dass anders als bisher, Teilzeitbeschäftigte die unter der Jahresarbeitsentgeltgrenze im Jahr verdienen, auch weiterhin Mitglieder einer privaten Krankenversicherung bleiben können.
Die Bundesregierung möchte den Wechsel in die private Krankenversicherung zu erleichtern. So soll bereits ein Jahreseinkommen über der Versicherungspflichtgrenze genügen, um in die private Krankenversicherung zu wechseln. Für das Jahr 2011 soll dieser Betrag 49.500 Euro betragen.
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