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Tag: 'Leistungsfreiheit':

Gefahrenerhöhung

Gefahrenerhöhungen sollten stets beachtet und gemeldet werden. Einen gefahrenerhöhenden Umstand, von dem man als Versicheurngsnehmer keiune Kentniss hat, kann man natürlich auch nicht melden.

Leistungsfreiheit

Leistungsfreiheit des Versicherers bedeutet, daß seitens der Versicherung keine Leistung erbracht werden muß.