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Tag: 'Kraftfahrtversicherung':

Annahmepflicht

Die Annahmepflicht ist die gesetzlich festgelegte Pflicht einen Antrag auf Kraftfahrtversicherung anzunehmen. Dies gilt aber lediglich für die Kfz Haftpflichtversicherung, nicht aber für die Teilkasko- oder die Vollkaskoversicherung.

AKB

Die allgemeinen Bedingungen zur Kraftfahrtversicherung.