Eine Vermögensschadenshaftpflichtversicherung ist für einige Berufsstände Pflicht, doch auch für Immobilienmakler oder andere beratende Berufe kann sich so etwas lohnen. Denn sollte sich ein Kunde einmal falsch beraten fühlen, kann das ohne Versicherung schnell ganz schön teuer werden.
Das Landgericht Saarbrücken hat einen Unfallflüchtigen dazu verurteilt, seiner Versicherung den Schaden für die Reparatur an dem Wagen des Unfallgegners zu ersetzten. Damit hat das Gericht ein klares Zeichen gesetzt, dass Fahrerflucht kein Kavaliersdelikt ist und neben strafrechtlichen auch finanzielle Folgen zu tragen sind. In dem Rechtsstreit ging es darum, dass die Versicherung von dem Unfallverursacher die Kosten zurückerstattet haben wollte, da dieser durch seine Unfallflucht seine Aufklärungspflicht verletzt hatte.
Zu den wichtigsten Versicherungen die jeder Haushalt unbedingt haben sollte, gehört zweifellos die private Haftpflichtversicherung. Nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch ist jede Person verpflichtet, einen angerichteten Schaden voll und in einer angemessen Frist zu ersetzen. Auch wenn sich der Verursacher zehnmal dafür entschuldigt und den Schaden unabsichtlich angerichtet hat, ist er trotzdem voll schadensersatzpflichtig. Daher können Ersatzforderungen gegen Privatleute existenzbedrohend sein.
Im Ernstfall sind Schäden, die durch Atomreaktoren versursacht werden nur in unzureichendem Maße abgedeckt. Eine Initiative fordert nun ausreichendende Deckung als Vorschrift für den Betrieb von Atomkraftwerken. Dieser Forderung schließen sich die Redakteure des Versicherungsarchivs an.
Mit der Einschreibung bei einer Hochschule beginnt für viele Abiturenten ein neuer Lebensabschnitt. Oft wird den Studierenden eine Universität in einer anderen Stadt zugewiesen. Es beginnt die Suche nach einer kostengünstigen Wohnung oder zumindest eines möblierten Zimmers. Auch die Bestreitung des Lebensunterhaltes dürfte bei vielen Studenten einen Mix aus Zuwendungen der Eltern und Verwandtschaft und Bafög darstellen. Hinzu kommen diverse Nebenjobs.
Viele Eltern sind zu erfreut über den eigenen Nachwuchs, dass über eine Versicherung für das Kleinkind nicht weiter nachgedacht wird. Dabei kann der Abschluss einer Haftpflichtversicherung oder einer Rentenversicherung zur Auszahlung bei Volljährigkeit durchaus sinnvoll sein.