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Tag: 'BAFin':

Bundesaufsichtsamt für das Versicherungswesen

Kotrollorgan der Finanzdienstleister in Deutschland ist die BaFin.

Deckungsstock

Unter der BAFin beaufsichtigt stellt der Deckungsstock für den Versicherungsnehmer eine Gewährleistung der Leistungsausbezahlung dar.

BAFin

Alle in Deutschland zum Vertrieb zugelassenen Versicherungsprodukte unterliegen der Überwachung der BaFin. Unternehmen aus der EU/EWR können von der BaFin jedoch nicht direkt beeinflußt werden.