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Tag: 'Aufsichtspflicht':

Die Gefahr der Aufsichtspflicht

Im Falle eines Schadens durch einen Minderjährigen trägt die Haftung in der Regel der Aufsichtspflichtige. Es gibt aber Ausnahmen die an bestimmten Kriterien gemessen werden.

Aufsichtspflicht

In einem Schadensfall durch Minderjährige wird automatisch von einer Verletzung der Aufsichtspflicht ausgegangen. Nur wenn der Aufsichtspflichtige beweisen kann, dass er seiner Aufsichtspflicht ‚ausreichend‘ (wird von der geistigen Reife und dem Alter des zu Beaufsichtigen abhängig gemacht) nachgegangen ist. Bei beschränkt haftbaren (7-18 Jahre) wird in Einzelfällen entschieden, ob er aufgrund seiner geistigen Reife hätte die Folgen seiner Handlungen erkennen können. Ist dies der Fall, so entfällt die Haftung für den Aufsichtspflichtigen und der Schadensverursacher muss haften.