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Tag: 'Anzeigepflicht':

Die ‚vorvertragliche Anzeigepflicht‘ in der PKV sollte nicht unterschätzt werden!

Um zu vermeiden, dass aufgrund einer Anzeigepflichtverletzung der Versicherungsvertrag für nichtig erklärt wird und man dadurch keinen Versicherungsschutz mehr hat, sollten Antragsfragen immer wahrheitsgetreu und vollständig beantwortet sowie die vorvertragliche Anzeigepflicht eingehalten werden.

Gefahrenerhöhung

Gefahrenerhöhungen sollten stets beachtet und gemeldet werden. Einen gefahrenerhöhenden Umstand, von dem man als Versicheurngsnehmer keiune Kentniss hat, kann man natürlich auch nicht melden.