Die Versicherungsaufsicht ist im Versicherungsaufsichtsgesetz geregelt.
Die verbundene Versicherung findet oftmals bei Paketen Anwendung, in denen dann zum Beispiel Hausratversicherung, Glasversicherung und Privathaftpflichtversicherung zusammengefasst angeboten werden.
Wer gegen die Verkehrssicherungspflicht verstößt haftet für daraus entstehende Schäden.
Auch der Begriff Verletzung ist in der Versicherungswelt eindeutig definiert.
Vermittler im Versicherungs- und Finanzdienstleistungssektor gibt es in verschiedenen Formen, meist sind sie jedoch selbständig und vermitteln entweder ausschließlich für eine oder aber für mehrere Gesellschaften.
Finanzielle Einbußen als Folge eines Personen- oder Sachschadens werden unechter Vermögensschaden genannt.
Weitere Informationen zu Verschulden unter Haftpflichtversicherung im Versicherungslexikon.
Alle Informationen zur Verschuldenshaftung unter Haftpflichtversicherung im Versicherungslexikon auf Versicherungsarchiv.de.
Versicherte Person und Versicherungsnehmer können ein und diesselbe Person sein, sind dies aber nicht zwangsläufig.
Mit der Antragsstellung beginnt der Prozess der Vertragsschließung. Dazu bedarf es jedoch noch der Antragsannahme.
Die Einzelheiten eines Versicherungsvertrages sind u.a. durch die Versicherungsbedingungen geregelt.
Die Versicherungsbestätigung belegt das Vorhandensein einer Versicherung für ein bestimmtes Risiko.
Geschieht ein Ereignis in der Form wie es als versichert im Versicherungsvertrag festgehalten wurde, so tritt der Versicherungsfall ein.
Derjenige, der den Vertrag mit der Versicherung abschließt, ist der Versicherungsnehmer.
Eine Versicherungspflicht liegt zum Beispiel in der KFZ-Haftpflichtversicherung vor. Jedoch auch für die Sozialversicherung sit der Begriff geläufig.
Ein Versicherungspool ermöglicht die Absicherung hoher Risiken durch Verteilung der Last auf mehrere Schultern.
Police und Versicherungsschein sind Synonyme.
Ein Zustandekommen eines Versicherungsvertrages ist die Grundvoraussetzung für die Gewährung von Versicherungsschutz durch das Versicherungsunternehmen.
Versicherungssumme ist ein Synonym für Deckungssumme.
Mit der Versicherungssumme 1914 wird heute noch der Wert eines Gebäudes bemessen.
Wie in anderen Geschäftsbereichen auch, kommt bei Versicherungen ein Vertrag durch Antrag und Annahme zustande.
Kommt hauptsächlich zur Anwendung bei dem Versuch der Wiedererlangung der Fahrerlaubnis.
Verweisbarkeit ist eine der Begrifflichkeiten aus dem Bereich der Berufsunfähigkeistversicherung. Mehr Informationen hierzu unter Berufsunfähigkeitsversicherung im Versicherungslexikon.
Ein Begriff im Versicherungsbereich ist der so genannte Verwertungsausschluß, der im Zusammenhang mit einer Kapitallebensversicherung eine Rolle spielen kann. Der Verwertungsausschluß beinhaltet, dass ein bestimmter Anteil des vorhandenen Kapitals nicht vor einem bestimmten Zeitpunkt verwertet bzw. vom Versicherten verfügt werden darf.
Die Verwertungsklausel kann im Zusammenhang mit einem vor Hartz4-Zugriff sicheren Sparvertrag bzw. einer Lebensversicherung eine wichtige Rolle spielen. In diesem Zusammenhang ist Einiges vom Betroffenen zu beachten.
Wohngebäudeversicherungsbedingungen regeln den Versicherungsschutz rund ums Wohngebäude.
Bedigungen zur Hausratversicherung werden mit VHB abgekürzt.
Weitere Informationen unter Versicherungsnehmer im Versicherungslexikon
Auszug zur Volljährigkeit aus dem Versicherungslexikon.
Die Vollkaskoversicherung beeinhaltet grundsätzlich auch die Teilkaskoversicherung, nicht unbedingt aber mit den selben Selbstbehalten.
Mehr zur vorläufigen Deckung finden Sie im Versicherungslexikon unter Versicherungsschutz.
Vorsätzlich herbei geführte Schäden sind vom Versicherungsschutz ausgeschlossen.
Mehr zur vorrübergehenden Stillegung eines Kraftfahrzeuges unter Abmeldung Kraftfahrzeug im Versicherungslexikon.
Die vorvertragliche Anzeigepflicht ist eine der Obliegenheiten des Versicherungsnehmers.
Die Versicherte Person ist derjenige, der über den Versicherungsvertrag abgesichert ist.
Die ursprüngliche Rechtsform von Versicherungsgesellschaften ist der Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit.
Im Versicherungsvertragsgesetz stehen gesetzliche Grundlagen zur Gestaltung von Versicherungsverträgen.