Laut Definition sind in der Hausratversicherung sowie in der Wohngebäudeversicherung (hier nur bei Einschluß der Gefahr Leitungswasser) nur Schäden versichert, die durch Leitungswasser entstehen.
Überspannungsschäden sind in der Regel nicht versichert, weder in der Haftpflichtversicherung noch in der Wohngebäudeversicherung. Überspannungen, die durch Blitz verursacht werden können jedoch gegen einen Beitragszuschlag eingeschlossen werden.
Überversicherung sollte man, genau wie Unterversicherung, nach Möglichkeit vermeiden. Bei bestimmten Sparten wie z.B. der Unfallversicherung gibt es keine Überversicherung im eigentlichen Sinne.
Vermögensschäden sind Kosten, die als Folge eines verursachten Schadens entstehen, bei unechten Vermögensschäden geht ein Personen- oder Sachschaden vorraus.
Als Unfall im Sinne der Versicherungsbedingungen werden Ereignisse gewertet, die den Unfallbegriff erfüllen.
Ausreichende Versicherungssummen zu wählen empfiehlt sich in jeder Versicherungssparte.
Auf einen Unterversicherungsverzicht in der Wohngebäudeversicherung und Hausratversicherung sollte man als Versicherungsnehmer bestehen.
Auch was unlauterer Wettbeweb ist, ist geetzlich geregelt.