Versicherungsarchiv.de - Versicherungsvergleich & Informationen

U » Versicherungslexikon

Versicherungslexikon
  1. A
  2. B
  3. C
  4. D
  5. E
  6. F
  7. G
  8. H
  9. I
  10. J
  11. K
  12. L
  13. M
  14. N
  15. O
  16. P
  17. Q
  18. R
  19. S
  20. T
  21. U
  22. V
  23. W
  24. X
  25. Y
  26. Z

Überschwemmung »

Laut Definition sind in der Hausratversicherung sowie in der Wohngebäudeversicherung (hier nur bei Einschluß der Gefahr Leitungswasser) nur Schäden versichert, die durch Leitungswasser entstehen.

Überspannung »

Überspannungsschäden sind in der Regel nicht versichert, weder in der Haftpflichtversicherung noch in der Wohngebäudeversicherung. Überspannungen, die durch Blitz verursacht werden können jedoch gegen einen Beitragszuschlag eingeschlossen werden.

Überversicherung »

Überversicherung sollte man, genau wie Unterversicherung, nach Möglichkeit vermeiden. Bei bestimmten Sparten wie z.B. der Unfallversicherung gibt es keine Überversicherung im eigentlichen Sinne.

Unechter Vermögensschaden »

Vermögensschäden sind Kosten, die als Folge eines verursachten Schadens entstehen, bei unechten Vermögensschäden geht ein Personen- oder Sachschaden vorraus.

Unfallbegriff »

Als Unfall im Sinne der Versicherungsbedingungen werden Ereignisse gewertet, die den Unfallbegriff erfüllen.

Unterversicherung »

Ausreichende Versicherungssummen zu wählen empfiehlt sich in jeder Versicherungssparte.

Unterversicherungsverzicht »

Auf einen Unterversicherungsverzicht in der Wohngebäudeversicherung und Hausratversicherung sollte man als Versicherungsnehmer bestehen.

UWG »

Auch was unlauterer Wettbeweb ist, ist geetzlich geregelt.