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Makler »

Makler haben eine Vielzahl von Versicherungen und Tarifen in ihrem Angebot.

Mallorca-Police »

Zusätzlicher Versicherungsschutz bei Mietwagennutzung im Ausland.

MB/KK »

Die Musterbedingungen zur Krankheitskostenvollversicherung sind für alle Anbieter am deutschen Markt bindend.

MB/KT »

Grundlage für die Versicherungsbedingungen zur Krankentagegeldversicherung sind die Musterbedingungen zur Krankentagegeldversicherung MBKT.

Mehrfachagent »

Bei einem Mehrfachagenten handelt es sich um einen Versicherungsvertreter, der jedoch nicht nur für eine Versicherungsgesellschaft tätig ist, sondern die Versicherungsprodukte verschiedener Gesellschaften anbietet. Im Gegensatz zum Makler ist der Mehrfachagent jedoch der rechtliche Vertreter der Versicherungsgesellschaften mit denen er arbeitet.

Mehrkosten durch behördliche Auflagen »

Ein nicht zu vernachlässigendes Detail einer guten Wohngebäudeversicherung ist Versicherungsschutz für Mehrkosten durch behördliche Auflagen.

Meldepflicht »

Meldepflichten finden sich in den verschiedensten Gebieten. Bei Versicherungen bezieht sich die Meldepflicht in der Regel auf die Meldung eines Schadens innerhalb eines bestimmten Zeitraumes.

Mietereinbauten »

Als Mietereinbauten werden Dinge bezeichnet, die normalerweise zum Wohngebäude gehören würden, aber doch dem Hausrat zuzurechnen sind, da der Mieter die Einbauten auf eigene Rechnung getätigt hat.

Mietsachschäden »

Allmählichkeitsschäden und Schäden an Mietereinbauten zählen nicht zu den Mietsachschäden. Ansonsten sind Mietsachschäden meist in der Haftpflichtversicherung mitversichert. Bei speziellen Ausnahmen gibt es trotzdem die Möglichkeit zum Beispiel durch die Hausratversicherung abgesichert zu sein.

Minderungspflicht »

Die Mißachtung von Obliegenheiten, gerade der Minderungspflicht, kann schwerweigende Folgen bezüglich des Versicherungsschutzes haben.

Mindestdeckungssummen »

Mindestdeckungssummen sind für die KFZ Haftpflichtversicherung nach nationalen Regeln festgesetzt.

Mischfonds »

Mit einem Mischfonds kann man das Anlagerisiko im Vergleich zu Aktien oder einem reinen Aktienfonds minimieren. Das Anlagemanagement entscheidet hier über die Höhe der Rendite.

Mitversicherte Person (MVP) »

Die Bezeichnung mitversicherte Person regelt je nach Versicherungssparte gewisse Rechte, die einer weiteren Person neben dem Versicherungsnehmer selbst gewährt werden.