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Fahrerlaubnis »

Die Fahrerlaubnis, auch Führerschein genannt, berechtigt zum Führen von Kraftfahrzeugen im öffentlichen Verkehrsraum und ist in verschiedene Klassen unterteilt.

Fahrlässigkeit »

Laut § 276 BGB handelt derjenige fahrlässig, der die im täglichen Leben erforderliche Sorgfalt nicht beachtet. Grob fahrlässig (§ 277 BGB) handelt derjenige, der die erforderliche Sorgfalt in besonders schwerem Masse verletzt, wer nicht beachtet, was unter gegebenen Umständen jedem hätte einleuchten müssen.

Fahrverbot »

Ein Fahrverbot ist eine, durch ein Gericht oder eine Verwaltungsbehörde verhängte Strafe, bei der man für einen gewissen Zeitraum nicht berechtigt, ist ein Kraftfahrzeug im öffentlichen Verkehrsraum zu führen.

Fahrzeugversicherung »

Fahrzeugversicherung ist das in der Versicherungswelt häufig gebrauchte Synonym für Kaskoversicherung.

Fälligkeit »

Die Fälligkeit bestimmt wann ein bestimmter versicherungstechnischer Umstand zeitlich in Kraft tritt, wie z.B. die Beitragsfälligkeit den Zeitpunkt bestimmt, zu dem die Beiträge zur Versicherung entrichtet werrden müssen.

Feuer »

Der Begriff Feuer ist klar definiert. So sind z.B. Sengschäden keine Feuerschäden im Sinne der Versicherungsbedingungen.

Feuer-Rohbauversicherung »

Schützen Sie nicht erst das fertige Wohngebäude, sondern auch schon den Rohbau gegen die Gefahr Feuer.

Feuerversicherung »

Die Feuerversicherung ist Bestandteil der Wohngebäude- und Hausratversicherung. Für Hausbesitzer ist es Pflicht, eine entsprechende Wohngebäudeversicherung abzuschließen. Die enthaltene Feuerversicherung kommt für Schäden auf, die durch ein Feuer entstanden sind.

Folgebeitrag »

Erstbeitrag und Folgebeitrag werden rechtlich unterschieden. Wird ein Erstbeitrag nicht entrichtet, beginnt in aller Regel auch nicht der Versicherungsschutz. Hingegen erlischt der Versicherungsschutz nicht sofort aufgrund der Nichtzahlung eines Folgebeitrages.

Folgeprämie »

Folgebeitrag und Folgeprämie bezeichnen beide die laufende Prämie zu einer Versicherung.

Fondsgebundene Lebensversicherung »

Fondsgebundene Lebensversicherungen sind in vielfältigen Variationen an Markt erhältlich. Dabei gibt es sowohl die Möglichkeit mehrere Fonds zu wählen oder sich einen Dachfonds auszusuchen.

Förderrente »

Die in der 2. Schicht angesiedelte geförderte private Altersrente nach dem Altersvermögensgesetz von 2002 hat umgangssprachlich viele Namen erhalten, die gängigste ist wohl Riester Rente.

Forderungsausfallversicherung »

Die Forderungsausfallversicherung findet Verwendung in vielen Bereichen. Sie dient dazu, wie der Name schon sagt, den Ausfall einer Forderung abzusichern.

Förderungsfähige (begünstigte) Personen »

Der Begriff förderungsfähige (begünstigte) Personen umschreibt den Personenkreis, welcher eine Zulage zur sogenannten Riester Rente erhalten kann.

Freie Heilfürsorge »

Die freie Heilfürsorge übernimmt in Deutschland die Kosten von bestimmten Beamtengruppen im Krankheitsfall. Dazu zählen unter anderem auch Zivildienstleistende.

Freistellungsauftrag »

Mit einem Freistellungsauftrag können Zinserträge von der Versteuerung frei gestellt werden, wenn er dem Institut, welches die Zinserträge erwirtschaftet, erteilt wird.

Freiwillige Versicherung »

Eine freiwillige Versicherung kann von Personen abgeschlossen werden, die nicht versicherungspflichtig sind. Anstelle einer privaten Versicherung kann also auch eine gesetzliche gewählt werden.