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Garagen

Garagen spielen im Versicherungswesen zum Teil eine Rolle, so beispielweise bei der Kraftfahrzeugversicherung. Viele Versicherungsunternehmen bieten Ihren Kunden einen sogenannten "Garagenrabatt", wenn das Fahrzeug in einer Garage abgestellt wird. Denn dann ist das Fahrzeug weniger Umwelteinflüssen ausgesetzt, wie zum Beispiel Vandalismus, Wetter oder andere Verkehrteilnehmer. Das Risiko eines Schadens minimiert sich dementsprechend. Einen Garagenrabatt gibt es in der Regel nur, wenn es sich um eine Garage handelt, die nicht für jeden zugänglich und abschließbar ist; dies gilt nicht für Sammelgaragen, wie man sie in größeren Wohngegenden oft findet. Die Versicherungsunternehmen bieten ihren Kunden dann einen Nachlass in Höhe von bis zu fünf Prozent an. Wichtig: Das Fahrzeug muss immer in der Garage geparkt werden, zumindest über Nacht.

Auch Hausrat, der sich in der Garage befindet ist beispielweise über die Hausratversicherung versichert, wenn sich die Garage in der Nähe der Wohnung befindet. In der Wohngebäudeversicherung zählen Garagen zu den Nebengebäuden und genießen dann Versicherungsschutz, wenn sie auch im Versicherungsschein aufgenommen sind. Dies erfolgt allerdings meist über einen Summenermittlungsbogen, mit dem der Versicherungswert für Haupt- und Nebengebäude errechnet wird.

Garagen werden also, wie andere Nebengebäude auch, in der Wohngebäudeversicherung mitversichert, wenn sie im Versicherungsschein ausdrücklich erwähnt werden. Die zugrunde gelegte Versicherungssumme sollte dann den Wert des versicherten Gebäudes mitsamt den Nebengebäuden entsprechen. Auch Carports werten ein Gebäude auf.

Die Möglichkeit zum Versicherungsvergleich sowie Angebote zur Wohngebäudeversicherung und weiteren Privatversicherungen.

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