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Sichern Sie die berufliche Zukunft von Kindern mit der Ausbildungsversicherung

Jun 14 2011

Bei einer Ausbildungsversicherung handelt es sich um eine Lebensversicherung, die zu einem bestimmten Zeitpunkt eine bestimmte Summe auszahlt. Verstirbt der Versicherungsnehmer vorher, wird die vereinbarte Todesfallsumme ausgezahlt. Eine Ausbildungsversicherung versichert also das Risiko, den Kindern/Enkeln oder sonstigen Verwandten bei einer Ausbildung finanziell nicht zur Seite stehen zu können.

Während eine herkömmliche betriebliche Ausbildung mit einer Vergütung entlohnt wird, ist dieses bei einem Studium nicht der Fall. Je nach Studiengang und der Motivation und der Begabung eines Studierenden kann ein Studium von den Kosten her schwer einzuschätzen sein. Müssen zusätzlich ein oder mehrere Nebenjobs zur Finanzierung der Lebenshaltung getätigt werden, kann sich die gesamte Studentenzeit verlängern.

Ein längeres Studium hat aber zwei entscheidende Nachteile. Wird die Regelstudienzeit bedeutend überschritten, legen einige Personalchefs dieses Verhalten als Faulheit aus und nehmen möglicherweise einen anderen Bewerber. Zum anderen ist es auch der mögliche Gehaltsverlust. Eine gutbezahlte Anstellung, etwa als Ingenieur bei einem großen Automobilkonzern, bringt einfach mehr ein als das Rumsitzen in einer überfüllten Universität. Daher sollte der Studierende alles daransetzen, möglichst schnell fertig zu werden und sollte sich dann um einen entwicklungsfähigen Arbeitsplatz kümmern. Auch eine selbständige Tätigkeit kann in einigen Branchen deutlich einträglicher sein, als die abhängige Beschäftigung als Arbeitnehmer.

Versicherungsnehmer ist bei der Ausbildungsversicherung nicht das eigene Kind oder der Enkel, Neffe oder die Nichte, sondern der Vater, die Mutter, der Opa, die Tante, usw. Wichtig ist zu wissen, dass hier nicht das Risiko des künftigen Nachwuchsakademikers versichert ist, sondern das Lebensrisiko desjenigen der eine Ausbildungsversicherung abschließt. Geht alles gut, gibt es zu einem bestimmten Datum, das kann beispielsweise der 18. Geburtstag sein, eine bestimmte Summe. Das Geld erhält meist der Versicherungsnehmer und dieser kann nach eigenem Belieben das Geld für die Ausbildung sofort oder nach und nach an den Studierenden/Auszubildenden auszahlen. Es ist auch möglich, dass eigene Kind/Enkel als Begünstigten einzusetzen. So kann im Todesfall oder bei Erreichen eines bestimmten Datums die Versicherungssumme umgehend an diesen ausgezahlt werden. Allerdings ist zu beachten, dass Minderjährige nur beschränkt geschäftsfähig sind und Vermögen von dem Erziehungsberechtigten verwaltet werden kann.