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Ungeahnte Ausmaße: zeigt die Unisex-Reform auch bei Sachversicherungen Wirkung?

Nov 21 2012

Mit der Einführung sogenannter Unisex-Tarife ist der Versicherungsmarkt in der jüngsten Vergangenheit stark in Bewegung geraten. Aufgrund entsprechender Urteile des Europäischen Gerichtshofes und dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz war im Rahmen von Lebens-, privaten Renten- und Krankenversicherungen bereits seit einiger Zeit zwingend keine Unterscheidung mehr nach dem Geschlecht vorzunehmen. Ab Ende 2012 sind nun alle Versicherungstarife geschlechtsunabhängig anzubieten. Wird keine geschlechtsspezifische Unterscheidung bei den Versicherungstarifen vorgenommen, spricht man von Unisex-Tarifen. Doch macht diese Unisex-Reform auch vor Sachversicherungen nicht halt?

Tarife bei Sachversicherungen

Sachversicherungen kommen in der Regel zur Anwendung, wenn es um den Versicherungsschutz von Sachwerten und der Abwendung von Gefahren geht, die möglicherweise von bestimmten Objekten ausgeht. Dazu gehören zum Beispiel die Haftpflicht-, die Hausrats- oder die Gebäudeversicherung. Geschlechterabhängige Tarife finden sich in diesen Bereichen nicht ganz so häufig, wie bei anderen Versicherungen aber auch hier werden gelegentlich Unterschiede nach dem Geschlecht gemacht. Bei Unfallversicherungen wird zum Beispiel die Gefahrenunterscheidung nach Berufsgruppen und nicht nach Geschlecht vorgenommen. Wegen der hohen Unfallbeteiligung von jungen Männern im Straßenverkehr oder wegen der stärkeren Repräsentation dieser Geschlechtsgruppe in riskanten Berufen, waren dagegen zum Teil erhebliche Zuschläge bei Haftpflicht-Versicherungen oder Risiko-Lebensversicherungen durchaus üblich. Nach der neuen Rechtslage dürfen jedenfalls ab dem 21. Dezember 2012 grundsätzlich für Frauen und Männer nur noch einheitliche Tarife im Neugeschäft der Versicherungen angeboten werden.

Auswirkungen der Unisex-Reform bei Sachversicherungen

Ein Unisex-Tarif bedeutet im Grunde nur, dass ein einheitlicher Mischtarif dort angeboten wird, wo bislang eine geschlechtsspezifische Unterscheidung gemacht wurde. Die Beitragshöhe wird dadurch angepasst und führt zu einer Angleichung mit entsprechenden Nachteilen für die Geschlechtsgruppe, die bisher wegen des besseren Risikofaktors begünstigt war. Dies führt zum Teil zu erheblichen Verteuerungen bei bestimmten Versicherungen. Zum Beispiel werden die Beiträge für Frauen bei Risikolebensversicherungen, um bis zu 35 % steigen, während diese gleichzeitig bei Männern um ca. 12% sinken. Dagegen wird es künftig günstigere Tarife für Frauen im Bereich der Berufsunfähigkeits-, Unfall-, private Krankenversicherung oder Pflegeversicherung geben. In diesem Bereich werden sich gleichzeitig die Tarife für Männer leicht erhöhen. Bei Sachversicherungen wird in Zukunft der Unisex Tarif wohl nur bei der Kfz-Versicherung relevant werden. Die Risikounterscheidung nach Geschlecht ist nach den Neuregelung auch in diesem Bereich unzulässig. Konkret würde dies bedeuten, dass die Haftpflichtversicherung nicht mehr nach Frauen und Männern differenzieren darf. Da vor allem junge Männer mit einem höheren Risikofaktor eingestuft sind, werden sich für diese die Tarife leicht senken, während junge Frauen sich bei der Kfz-Haftpflichtversicherung nun auf höhere Beiträge einstellen müssen.

Vor dem Abschluss richtig informieren

Aber auch hier gilt es, sich wegen der künftigen Entwicklung nicht verrückt machen zu lassen. Versicherungen sollten auf keinen Fall überstürzt abgeschlossen werden, um Verteuerungen zu vermeiden. Man sollte sich hier gut und ausreichend beraten lassen, um die ideale persönliche Konstellation zu wählen. Als Anlaufstelle sei hier Finanzprodukte24 genannt. Eine fundierte Beratung hilft hier bei der Wahl des richtigen Modells.