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Privathaftpflicht beim ADAC

Aug 01 2012

Der deutsche Automobilclub ADAC erweitert zum 1. August sein Versicherungsportfolio:  Ab heute können Kunden dort auch eine Privathaftpflichtpolice für ihr Fahrzeug abschließen. Dazu stehen die zwei Tarif-Varianten „Basic“ und „Exklusiv“ zur Auswahl.

Beide Policen sollen ausschließlich ADAC-Mitgliedern zur Verfügung stehen und Forderungen Dritter absichern, die Personen-, Sach- oder Vermögensschäden erleiden. Dabei deckt der Basis-Tarif Schäden bis zu einer Höhe von fünf Millionen Euro, der Exklusiv-Tarif sieht eine Deckungssumme von bis zu zehn Millionen Euro vor.

In beiden Tarifen sind übrigens auch Elektrofahrräder bis 25 km/h versichert, egal ob mit oder ohne Anfahrhilfe. Derzeit sei noch nicht eindeutig geregelt, ob diese als Fahrräder oder Krafträder gelten, womit auch unklar sei, welche Versicherung für etwaige Unfallfolgen verantwortlich sei. Bis dieser Punkt eindeutig geklärt ist, geht man beim ADAC auf Nummer Sicher. Ebenso sind weitere nicht versicherungspflichtige Kraftfahrzeuge wie Kranken- und Elektrofahrstühle, motorgetriebene Rasenmäher oder Golfcaddies durch die Policen abgedeckt.

Der Exklusiv-Tarif enthält außerdem eine Forderungsausfalldeckung. Diese greift dann, wenn der Versicherte durch Dritte geschädigt wird, diese aber nicht für den Schaden aufkommen können. Weiterführende Informationen sowie ein umfassender Leistungsüberblick findet sich auf der Homepage des ADAC.