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Voraussetzungen für Steuervorteile bei der Rürup Altersvorsorge

Feb 13 2009

Wenn bestimmte Voraussetzungen gegeben sind bietet die Rürup-Rente (auch Basisrente oder Basisversorgung genannt) Möglichkeiten für die Altersvorsorge Steuervorteile zu nutzen. Miteinschliessen kann man auch eine Hinterbliebenenrente und eine Berufsunfähigkeitsabsicherung.

Ab 2005 können dann die Beiträge der Rürup Altersvorsorge bis zu einem Höchstbetrag steuerlich abgesetzt werden. Jegliche Leistung der Rürup-Rente unterliegt der nachgelagerten Besteuerung. Das bedeutet, dass in der Leistungsphase Steuerpflicht und in der Ansparphase Steuerfreiheit vorliegt.

Damit die Steuervorteile der Rürup Altersvorsorge nun also genutzt werden können müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:

  • Der Bezug der Rentenleistungen zur Altersrene darf nicht vor dem 61. Lebensjahr in Anspruch genommen werden können.
  • Kein Kapitalwahlrecht (Rentenzahlung nur pro Monat beziehbar).
  • Die Versorgungsansprüche dürfen nicht vererbbar, übertragbar, veräusserbar oder verleihbar sein.

 

Sollten Sie noch keine Rürup Rente besitzen oder an einem Wechsel zu einer günstigeren Altersvorsorge interessiert sein, so haben Sie über folgendes Formular die Möglichkeit sich einen kostenfreien Beitragsvergleich und gleichzeitig ein unverbindliches Angebot einzuholen:

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