Das Oberlandesgericht Naumburg fordert künftig noch deutlichere Hinweise auf dem Versicherungsschein, dass im Falle einer nicht fristgerechten Zahlung der Erstprämie der Versicherungsschutz verloren gehen kann. Grundlage für das Urteil war der Fall eines Kunden, der mit seinem Auto einen Unfall verursacht hatte: Seine Versicherung wollte den Schaden nicht zahlen, da die Erstprämie noch nicht bezahlt worden war.
Der Versicherungsschein enthielt zwar einen entsprechenden Hinweis, allerdings erst auf der dritten Seite. Dies hält das Gericht für nicht ausreichend, die Versicherung unterlag in dem Rechtsstreit.
Begründung: Der Hinweis sei so unsichtbar angebracht gewesen, dass der Kunde ihn nicht gegen sich gelten lassen muss. Um gültig zu sein, müsse eine derartige Klausel an einer auffälligen, also besonders deutlichen Stelle platziert sein und dem Versicherungsnehmer außerdem eindringlich vor Augen führen, welche gravierenden Folgen die nicht rechtzeitige Zahlung der Erstprämie für ihn hätte – in diesem Fall das Erlöschen des Versicherungsschutzes.
In Zukunft, so das Urteil, sollen Versicherungen ihre Kunden direkt auf der ersten Seite auf die möglichen Folgen eines Zahlungsverzuges hinweisen.