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Allianz und HUK ecken bei Anwälten an

Mai 02 2012

Die Allianz sorgt derzeit unter deutschen Juristen für Wirbel: Mit ihrem Kfz-Versicherungs-Modell "Fairplay" eckt der Konzern bei den Anwälten an. Mit dieser Police bekommt der Kunde seinen Unfallwagen besonders schnell zurück, wenn er ihn in eine von 4800 Vertragswerkstätten bringt und keinen Anwalt oder Sachverständigen einschaltet.

Der Deutsche Anwaltverein (DAV) hingegen nennt das Konzept ein Foulspiel und wirft dem Versicherer vor, Anwälte von der Regulierung von Verkehrsunfällen auszuschließen. Jörg Elsner von der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht spricht gar von einem Boykott und hatte beim Landgericht München Klage eingereicht. Diese wurde zwar zunächst zurückgewiesen, die Rechtsanwaltskammer München ist jedoch in Berufung gegangen.

Denn Elsner sieht in dem Modell auch Nachteile für die Versicherten sowie für Autofahrer, die keine Allianz-Kunden sind. Bei unverschuldeten Unfällen beispielsweise kann sich ein Anwalt oft lohnen: Neben der Reperatur kann man auch noch Anspruch auf Schmerzensgeld und einen Ausgleich für die Wertminderung des Fahrzeugs haben. Doch wer naiv dem gegnerischen – oder eigenen – Versicherer vertraut und nicht weiß, welche Rechte er hat, dem entgeht womöglich viel Geld. Außerdem würden sich die Werkstätten nach den Reperaturvorgaben der Allianz richten und somit nicht unbedingt auch die Interessen des Geschädigten vertreten.

Eine Sprecherin der Allianz hingegen ließ verlauten, dass das Unternehmen Anwälte keineswegs von der Schadensregulierung ausschließe. Vielmehr solle das Modell die Kommunikationswege vereinfachen und Standards für Reperaturen festlegen. Dem Kunden gingen dabei keinerlei Ansprüche verloren.

Indes sorgt auch die HUK-Coburg für Unruhe: Sie bietet ihren Kunden Vergünstigungen, wenn diese im Falle eines Rechtsstreits mit bestimmten Vertragskanzleien zusammenarbeiten.