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Provisionsabgabeverbot bald gekippt?

Mrz 05 2012

Das Provisionsabgabeverbot von 1934 wackelt gewaltig: Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsucht (BaFin) hat vor wenigen Tagen die Revision gegen ein Urteil des Frankfurter Verwaltungsgerichts zurückgezogen, dass das Verbot im vergangenen Jahr für zu unbestimmt erklärt hatte. Einem Bericht der Frankfurter Allgemeine Zeitung (FAZ) zufolge will die BaFin das Provisionsabgabeverbot nun einer grundsätzlichen Prüfung unterziehen, an deren Ende möglicherweise sogar eine Neuformulierung der entsprechenden Verordnung steht.

Das Provisionsabgabeverbot basiert auf dem Versicherungsaufsichtsgesetz und verbietet es Versicherungsanbietern und -vermittlern, ihre Kunden für den Abschluss eines Produkts in irgendeiner Form zu vergüten.

Grund für die Überprüfung und das vorangegangene Gerichtsurteil ist der Fall eines schwäbischen Vermittlungsbüros, das bei Vertragsabschluss keine Abschlussprovision berechnet und diesen Vorteil direkt an seine Kunden weitergibt. Nach dem Provisionsabgabeverbot sind derartige Sondervergütungen allerdings untersagt. Das Vermittlerbüro sah sich dadurch in seiner Berufsfreiheit eingeschränkt und zog vor Gericht – und bekam Recht, zumindest vorläufig. Die FAZ berichtet weiter, das Frankfurter Gericht verlange von der BaFin eine nähere Bestimmung des Begriffes "Sondervergütung" und stelle gleichzeitig die Frage, ob die Verordnung tatsächlich eine Einschränkung der Berufsfreiheit darstellt.

Bis zum Abschluss der Prüfung ist das Provisionsabgabeverbot zwar noch nicht aufgehoben, aber immerhin vorübergehend ausgesetzt: Die BaFin wird während dieser Zeit keine Verfahren wegen Verstößen gegen die fast 80 Jahre alte Verordnung durchführen. Ab sofort dürfen die gut 250'000 Versicherungsvermittler in Deutschland ihre Verkaufsprovisionen also ganz oder teilweise an ihre Kunden weitergeben, ohne Bußgeldern fürchten zu müssen.

Im Klartext heißt das: Es darf gefeilscht werden!