Bei auftreten einer Rentenlücke kann man auch Pensionsfonds nutzen um diese zu schließen.
Die Pensionsfonds-Kapitalanalgeverordnung bietet trotz Unterliegung der Aufsicht der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht ein breites Spektrum an Anlagemöglichkeiten.
Für den Arbeitnehmer wird vom Arbeitgeber mit dem Pensionsfonds ein Vertrag geschlossen. Auf diesen hat der Arbeitnehmer dann einen Rechtsanspruch. Diese Leistungen werden in sogenannten Pensionsplänen geregelt, welche als defined contribution Vertrag (Beitragsbezogen) oder als defined benefit Vertrag (Leistungsbezogen) abgeschlossen werden:
Pensionsfonds werden also vom Arbeitgeber finanziert. Auch zulässig sind diese als Entgeltumwandlung, bei dieser wird aber in der Regel die contribution benefit Variante gewählt.
Steuerfrei sind die Beiträge der Pensionsfonds bis zu 4% der Beitragsbemessungsgrenze. Leistungen aus Pensionsfonds sind als sonstige Bezüge nachgelagert zu versteuern.