In Deutschland besteht in der gesetzlichen Krankenversicherung kraft Gesetz eine Pflicht zur Mitgliedschaft. Sofern sie nicht einer geringfügigen Beschäftigung nachgehen unterliegen dieser Pflicht alle Arbeitnehmer und Angestellte bis zu einem Bruttojahresentgelt in Höhe der Jahresarbeitsgrenze. Wer sich von der Versicherungspflicht befreien möchte, der muss über einen längeren Zeitraum einen Verdienst über der Jahresarbeitentgeltgrenze vorweisen können. Anschließend kann man zu einer privaten Krankenversicherung wechseln oder als freiwilliges Mitglied in der gesetzlichen Krankenversicherung bleiben.
Auch unterliegen der Versicherungspflicht in der gesetzlichen Krankenversicherung Studenten, Auszubildende, Künstler und Publizisten, Arbeitslose, Seeleute, Bergleute und Landwirte.
Unter normalen Umständen tritt bei Selbstständigen, welche nach mehreren Jahren wieder ein sozialversicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis annehmen, wieder die Versicherungspflicht in Kraft. Ist der Betreffende zu diesem Zeitpunkt bereits 55 Jahre oder älter, so kann dieser unter bestimmten Umständen seine versicherungsfreiheit aber auch behalten: Ist die betreffende Person in den 5 vorangegangenen Jahren nicht Mitglied in der gesetzlichen Krankenversicherung gewesen und mindestens die Hälfte dieser Zeit entweder von der Versicherungspflicht befreit oder nicht versicherungspflichtig war, so bleibt die Versicherungsfreiheit bestehen.
Durch den Bezug von Arbeitslosengeld wird die Versicherungsfreiheit jedoch wieder aufgehoben und die Versicherungspflicht tritt wieder ein.
Sollten Sie der Versicherungspflicht unterliegen oder freiwillig gesetzlich krankenversichert sein, so haben Sie auch hier die Möglichkeit bei der Wahl der richtigen Krankenversicherung zu sparen. Folgendes Formular soll Ihnen einen Überblick über die Tarife verschiedener gesetzlicher Krankenkassen liefern und Ihnen helfen gegebenenfalls zu einem günstigeren Anbieter zu wechseln.