Es ist doch jedes Jahr das gleiche Lied: Kaum ist bei den Kfz-Versicherungen die Frist zum Anbieterwechsel verstrichen und das Buhlen um Neukunden zu Ende, werden die Beiträge erhöht. Klar, nicht bei jedem Anbieter werden höhere Prämien fällig, doch bei manchen Versicherern ist die Erhöhung auch zunächst gar nicht klar erkennbar und versteckt sich beispielsweise hinter einer gleichzeitigen besseren Einstufung in der Schadensfreiheitsklasse.
Wer als Kunde Opfer einer Tariferhöhung wird, muss dies aber nicht einfach hinnehmen: Wer sich höhere Beiträge bei gleichbleibenden Leistungen nicht bieten lassen will, hat in der Regel ein Sonderkündigungsrecht. Innerhalb von vier Wochen nach Erhalt einer Erhöhungsmitteilung hat man als Kunde Zeit, sich eine neue Kfz-Versicherung zu suchen – hier sollte allerdings darauf geachtet werden, dass man den neuen Anbieter nicht nur nach der Höhe der Beiträge wählt, sondern auch nach Leistung.
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