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Neue Rabattstaffel sorgt für Intransparenz bei der Kfz-Versicherung

Okt 25 2011

Ab dem kommenden Jahr werden etliche Kfz-Versicherungen ihre Tarife nach einer neuen Rabattstaffel berechnen – einen entsprechenden Vorschlag hatte der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) Anfang September herausgegeben. Einige Versicherungsunternehmen wenden die neue Berechnungsgrundlage auch jetzt schon an. Diese ist jedoch lediglich ein Vorschlag des GDV, bindend ist er nicht – entsprechend nutzen sie auch nicht alle Assekuranzen nach der Reform für die eigenen Policen.

Durch die neue Rabattstaffel sollen vor allem die Versicherten profitieren: Besonders Fahranfänger und Autofahrer, die über lange Zeit hinweg unfallfrei waren, zahlen weniger. Das liegt an der neuen Einteilung mit verringerter Bandbreite der Schadenfreiheitsklassen: So steigen Neulinge beispielsweise nicht mehr bei bis zu 240 Prozent ein, sondern künftig nur noch bei 100 Prozent der Prämie.

Dadurch wird die Prämie jedoch nicht zwangsweise für jeden Autofahrer niedriger. Denn neben der Rabattstaffel wird die Prämie auch von einem Grundbeitrag beeinflusst – und der wird nach der reformierten Struktur höher veranschlagt. Dadurch wird der Kfz-Versicherungsmarkt deutlich intransparenter: Fahrzeughalter sind mehr denn je auf einen KFZ Versicherungsvergleich angewiesen, um nicht den Überblick zu verlieren. Zumal bei weitem nicht alle Kfz-Versicherer den GDV-Vorschlag für die neue Rabattstaffel übernehmen: Beispielsweise bleibt bei der Axa auch 2012 alles beim Alten, die HUK-Coburg hingegen wendet die neuen Schadenfreiheitsklassen ab dem neuen Jahr an.

Was die Versicherer in Bezug auf die neue Berechnungsgrundlage gern unter den Tisch fallen lassen: Einige Assekuranzen schaffen mit der Umstellung auf die reformierte Rabattstaffel klammheimlich auch den Rabattretter ersatzlos ab. Diese kostenlose Kulanzklausel gilt für Versicherte mit mindestens Schadenfreiheitsklasse 25 – im Schadenfall werden sie nur so weit zurückgestuft, dass sich der zu zahlende Beitrag nicht erhöht.

Der Rabattschutz bleibt zwar auch weiterhin bestehen – ein Ersatz für den Rabattretter ist er jedoch nicht. Das hat verschiedene Gründe: Zum einen lässt sich der Rabattschutz beim Versicherungswechsel nicht mitnehmen. Zum anderen kann dieser nur gegen Aufpreis in die Kfz-Police integriert werden.

Fakt ist: Die neue Rabattstaffel sorgt für Kostenerleichterungen bei einigen Versicherungsnehmern – jedoch bei weitem nicht bei allen. Vor allem aber sorgt sie für noch mehr Intransparenz am ohnehin schon unübersichtlichen Kfz-Markt. Wer nutzt die neue Berechnungsgrundlage und ab wann? Wer berechnet die Tarife nach der bestehenden Rabattstaffel? Autofahrer werden es künftig noch schwerer haben, eine günstige Autoversicherung zu finden – da eignet sich der Weg über ein Online-Vergleichsportal.

Doch auch hier mischen die Versicherer bereits kräftig mit: Ein Trio aus dem Marktführer HUK-Coburg, der WGV und der HDI Direkt kaufte dieses Jahr mehr als 75 Prozent der Aktienanteile des Vergleichsportals Aspect Online. Mit der neuen Marke transparo wollen die Versicherer anderen Vergleichsportalen das Wasser abgraben. Ob das gelingt, bleibt abzuwarten. Die größte Frage wird sein, ob die Verbraucher dem Portal weiterhin die proklamierte Unabhängigkeit abnehmen.