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Fachbegriffsverwendung stiftet Verwirrung – Rentenfaktor und Rentenartfaktor

Feb 02 2009

Der Rentenartfaktor hat in der gesetzlichen Rentenversicherung einen maßgeblichen Einfluß auf die zu erwartende Rente, da er auch Bestandteil der Rentenformel ist. Für die Regelsaltersrente ist der Faktor 1,0. Im Vergleich hierzu: die Halbweisenrente hat nur einen Faktor von 0,1. Dies bedeutet, dass bei der letzteren nach der Rentenformel nur ein zehntel der Regelaltersrente ausbezahlt wird.

Häufig wird auch der Begriff Rentenfaktor für diesen Faktor verwendet. Meist ist dies aber Ursache von Verwirrungen, da in der privatrechtlichen Versicherungswirtschaft der Begriff ebenfalls gebräuchlich ist.

Bei fondsgebundenen Rentenversicherungen bemisst sich die zu erwartende Rente nach der Entwicklung des Fondsvermögens, was eine Garantierente rechnerisch unmöglich macht. Daher werden bei diesen Versicherungen in der Regel keine garantierte Rentenzahlungen ausgewiesen. So behelfen sich die Versicherer mit dem Rentenfaktor um dennoch einen Wert über die Höhe der ausbezahlten Rente im Verhältnis des gebildeten Kapitals angeben zu können. In der Regel gibt der Rentenfaktor einen Wert, bezogen auf 10.000 EUR gebildetes Kapital, an. Dargestellt wird in dieser Rentenformel die Höhe der monatlichen Rente.

Einige am Markt vertretene Versicherungsgesellschaften behalten sich Anpassungen des Rentenfaktors entweder zu bestimmten Bedingungen oder sogar grundsätzlich vor. Über die Qualität der Kapitalanlage oder die Zusammenstellung des Portfolios sagt der Rentenfaktor nicht aus.

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