Werdende Eltern machen sich meist schon Gedanken über die Zukunft ihres Nachwuchses, bevor dieser überhaupt das Licht der Welt erblickt; die übereifrigsten unter ihnen planen womöglich sogar schon Abitur, Studium und Beruf ihrer zukünftigen Zöglinge. Eine Frage, die aber wahrscheinlich allen frischgebackenen Eltern durch den Kopf geht, ist: Welche Versicherungen braucht mein Kind?
Viele Versicherungen bieten Kindervorsorgepakete mit klangvollen Namen an, doch hier ist Vorsicht geboten! Denn oft verbirgt sich dahinter die reinste Abzocke: Überteuerte Versicherungen, die kein Mensch – und schon gar kein Kind – braucht. Aber welche Versicherungen braucht ein Kind denn nun wirklich?
Die Liste der für ein Kind nötigen Versicherungen ist recht kurz und überschaubar:
Krankenversicherung, Haftpflichtversicherung und womöglich noch eine Risikolebensversicherung sind sinnvoll, Unfall- und Kapitalversicherung kann man eventuell in Betracht ziehen, und alles andere ist erstmal überflüssig.
Solange zumindest ein Elternteil gesetzlich krankenversichert ist, ist das Kind – zumindest bis zum 25ten Lebensjahr – automatisch mitversichert. Wer sein Kind bei einem längeren Krankenhausaufenthalt nicht allein lassen möchte, kann zusätzlich eine private stationäre Zusatzversicherung abschließen, eine so genannte "Rooming-in-Klausel" – damit können Mutti oder Vati über Nacht mit auf dem Zimmer bleiben.
Sind die Eltern beide privat krankenversichert, muss für jedes Kind ein eigener Vertrag abgeschlossen werden.
Auch bei der privaten Haftpflichtversicherung der Eltern sind die Kinder in der Regel erstmal mitversichert – wer noch keine hat (gemeint ist die Versicherung), sollte sich spätestens jetzt Gedanken über die Anschaffung einer solchen machen, denn bekanntlich geht bei spielenden Kindern gerne auch mal etwas zu Bruch, und das leider auch außerhalb des Elternhauses.
Und für den Fall, dass ein Elternteil sterben sollte, kann eine Risikolebensversicherung zumindest einen Teil des Familieneinkommens ersetzen und die Hinterbliebenen so vor zusätzlichem, finanziellem Schaden absichern.
Die Sinnhaftigkeit einer Unfallversicherung hingegen ist strittig: Im Kindergarten, in der Schule oder im Ausbildungsbetrieb gilt ohnehin die gesetzliche Unfallversicherung, und Eltern, die ihr Kind durch eine private Unfallversicherung zusätzlich in der Freizeit absichern möchten, denken dabei meist an einen womöglich lebenslänglichen Invaliditätsfall als Folge eines Unfalls. Experten geben jedoch zu bedenken, dass Invalidität bei Kindern zu beinahe 90% als Folge schwerer Krankheiten auftritt, bei denen die Unfallversicherung jedoch logischerweise nicht greift.
Und auch eine Kapital- oder Rentenversicherung für den Nachwuchs erweist sich in den meisten Fällen als unrentabel, da die meisten dieser langfristigen Verträge ohnehin nicht bis zum Ende durchgehalten werden und außerdem oft nur eine geringe Rendite versprechen.
(Quelle: www.handelsblatt.com)