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Die ‚vorvertragliche Anzeigepflicht‘ in der PKV sollte nicht unterschätzt werden!

Jan 29 2009

Da ein Krankenversicherungsvertrag nicht, wie in anderen Versicherungssparten, im Schadensfall kündbar ist, prüft ein Versicherungsunternehmen das zu versichernde Risiko genau. Die Versicherung ist schließlich in der Regel ein Leben lang an den Krankenversicherungsvertrag gebunden.

Man sollte die Antragsfragen immer wahrheitsgemäß und vollständig beantworten um zu gewährleisten, dass eine Krankenversicherung im Ernstfall die Kosten auch sicher übernimmt. Als eine Anzeigepflichtverletzung kann selbst eine Bagatellisierung ausgelegt werden. Im schlechtesten Falle kann der Versicherungsvertrag bei Anzeigepflichtverletzung für nichtig erklärt und somit der Versicherungsschutz gänzlich verwehrt werden.

Die 'vorvertragliche Anzeigepflicht' sieht hier vor, dass Änderungen im Gesundheitszustand den Versicherungsunternehmen bis zum Zeitpunkt der Antragsannahme nachgemeldet werden müssen.