Über 80000 Ski- und Snowboardfahrer verletzen sich jedes Jahr auf deutschen Pisten und den angrenzenden Skigebieten. Die Gründe dafür sind unterschiedlich. Sei es mangelnde oder defekte Schutzausrüstung, nicht auf die Körpergröße angepasste Skier und Snowboards oder schlicht und ergreifend Selbstüberschätzung.
Doch auch wenn die Ausrüstung noch so sorgfältig geprüft wird, bleibt eines leider nur allzuoft unbeachtet: Ohne den richtigen Versicherungsschutz kann sogar ein glimpflich ausgegangener Unfall ganz schön teuer werden.
Hier nun die wichtigsten Versicherungen, damit Sie sich – zumindest diesbezüglich – sicher die Hänge herunterschwingen können.
Auslandsreisekrankenversicherung
Wer sich oft auf den Skigebieten außerhalb Deutschlands aufhält, sollte sich eine Auslandsreisekrankenversicherung zulegen. Fehlt diese, wird nicht nur der Rettungsflug von der Piste ins Krankenhaus nicht von der heimischen Krankenkasse erstattet, auch die Behandlungskosten trägt diese dann nur zum Teil.
In der Regel übernehmen Auslandsreisekranken- und Unfallversicherung Bergungskosten bis zu 5000 Euro, und auch für einen eventuell erforderlichen Rücktransport in die Heimat kommt die Versicherung auf. Entsprechende Policen gibt es schon ab knapp 15 Euro pro Jahr – nutzen Sie unseren Tarifrechner.
Mit weit mehr, nämlich rund 350 Euro pro Jahr (bei einer vierköpfigen Famile und einer Versicherungssumme von 150000 Euro), schlägt ene private Unfallversicherung zu Buche. Diese sichert jedoch im Ernstfall das Risiko der Invalidität ab und zahlt, je nach Grad der Invalidität, auch einen höheren Betrag als die Versicherungssumme aus.
Berufsunfähigkeitsversicherung
Eine Alternative zur Unfallversicherung stellt eine vorhandene Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) dar, die dann zahlt, wenn der Versicherte z.B. durch einen Unfall Invalide wird und dadurch seinen Beruf nicht weiter ausüben kann. Allerdings zahlt die BU, wie der Name schon sagt, nur bei Berufsunfähigkeit.
Verliert der Versicherte also bei einem Unfall nur eine Zehe oder einen Finger und kann danach seinen Beruf weiter ausüben, sieht er von der BU keinen Cent – in diesem Fall greift wiederum die Unfallversicherung.
Hat ein Unfall Invalidität und Berufsunfähigkeit zur Folge, zahlen beide Versicherungen.
An einer Haftpflichtversicherung führt auf und abseits der Piste kein Weg vorbei, denn jeder haftet mit seinem eigenen Vermögen für Schäden, die er selbst verursacht. Im Klartext heißt das: Verursachen Sie beispielsweise eine Kollision mit einem anderen Ski- oder Snowboardfahrer, müssten sie ohne Haftpflichtversicherungen für sämtliche daraus resultierende Folgen selber haften, als da wären Transport, Behandlung, Schmerzensgeld, Verdienstausfall, Schadensersatz, etc.
Selbst wenn der Verursacher unverletzt bleibt – der Skiurlaub findet damit meist ein jähes und unerfreuliches Ende.
Kontrollieren Sie also nicht nur Ihre Ausrüstung, bevor Sie sich auf die Piste wagen, sondern bedenken Sie auch Ihre eigenen Grenzen – und ob Sie ausreichend versichert sind.