Eine Wohnwagen Versicherung kann mit Hilfe eines Internet Rechners berechnet werden. Es ist einfach, eine Versicherung für einen Wohnanhänger zu berechnen. Man benötigt dazu nur ein paar wesentliche Daten.
Welche Versicherung ist Pflicht? Was leisten die Versicherungsformen?
Mittels der erforderlichen Angaben kann man mit einem Rechner einen Versicherungsvergleich vornehmen. Versicherungsformen sind die Haftpflicht-Versicherung, die Teilkasko- und die Vollkasko-Versicherung. Oftmals bietet der Versicherer der Zugmaschine (PKW) auch die günstigste Lösung, dennoch kann ein Vergleich nützen. Jedenfalls ist die Haftpflichtversicherung eine Pflichtversicherung für alle Fahrzeuge, die am Verkehr teilnehmen und damit auch Schäden verursachen können. Dazu gehören auch Wohnwagenanhänger.
Die Teilkasko-Versicherung sichert den Diebstahl des Wohnwagens, versichert die Tatsache eines Brandes, wenn ein Kurzschluss Ursache war und tritt ein, wenn ein Unbekannter die Scheiben des Wohnwagens beschädigt. Auch fest mit dem Anhänger verbundene Teile wie Marquisen oder Antennen (TV) sind durch die Teilkasko-Versicherung abgedeckt. Letztlich versichert die Teilkasko-Versicherung den Zusammenstoß und Schaden mit und von Tieren (Haarwild).
Die Vollkasko-Versicherung versichert Schäden am eigenen Fahrzeug, die von einem selbst oder unbekannten Dritten verursacht wurden (auch im Fall von Fahrerflucht). Das sind die grundsätzlichen Regelungen. Von hier an beginnt das Kleingedruckte jedes Versicherungsanbieters. Eine Rolle spielt dabei die SB (Selbstbeteiligungsrate) und andere Klauseln, die z.B. bei höherer Gewalt oder Unwettern eine Rolle spielen. In diesen Fällen finden sich die Hauptunterschiede zwischen den Versicherungen, hier gilt es das Kleingedruckte genau zu lesen und zu vergleichen.
Welche Daten werden benötigt?
Man braucht die Angaben zum Baujahr, zur Erstzulassung, zum Neuwert und/oder zum Zeitwert. Darüber hinaus ist das zulässige Gesamtgewicht wichtig.
Versicherung des Fahrzeuginhaltes:
Eine Frage ist der Wert des Inhalts des zugelassenen Fahrzeugs und wo das Fahrzeug abgestellt wird. Dann muss geklärt werden, ob die Hausratversicherung dafür aufkommt, ob eine Reisegepäckversicherung die beweglichen Werte versichert oder eine Campingversicherung dafür aufkommt.
Ist das Fahrzeug aber stationär auf einem Campingplatz abgestellt und hat keine Zulassung als Fahrzeug mehr, so gibt es bei einigen Anbietern spezielle Versicherungen für fest installierte Wohnwägen.