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Haftpflichtversicherung muss bei Fahrerflucht nicht zahlen

Jun 08 2011

Normalerweise zahlt die gesetzlich vorgeschriebene Haftpflichtversicherung für alle die Schäden, die durch den Fahrer an Personen oder Sachen verursacht worden sind. Nur wenn der Fahrer absichtlich einen Unfall verursacht, kann sich diese ihre Kosten von dem Versicherten ersetzen lassen.Dieses neue Urteil bedeutet jedoch nun, dass auch ein unabsichtlich herbeigeführter Unfall der Haftpflichtversicherung ersetzt werden muss, wenn der oder die Fahrerin danach Unfallflucht begeht. Das Risiko durch eine Unfallflucht in erhebliche Schwierigkeiten zu kommen, ist durch diese Rechtsprechung enorm gestiegen.

Gründe für ein fluchtartiges Verlassen des Unfallortes gibt es mehrere. Viele Autofahrer befürchten eine Prämiensteigerung durch den verursachten Schaden. Das ist richtig. Allerdings kommt es nicht so sehr auf die Schadenshöhe an, sondern vielmehr auf die Häufigkeit der Unfälle. Daher gilt: Haben Sie keine Angst vor einer extremen Prämiensteigerung bei einem einmaligen schweren Unfall. Auch spielen Zeitgründe eine Rolle bei der Unfallflucht. Jeder kennt das, man ist sowieso schon zu spät und ausgerechnet dann passiert ein Unfall. Da liegt es nahe, sich kurz umzusehen und wenn keine Zeugen zu sehen sind, schnell weiterzufahren.

Das sollte man aber lieber lassen. Auch ein Parkrempler auf einem abgelegenen Parkplatz kann beobachtet worden sein, auch wenn es scheint, dass niemand da ist. Wird der Unfallflüchtige angezeigt, hat er oder sie neben einer Geldstrafe auch die Ersetzung des Schadens an dem beschädigten Fahrzeug zu tragen. Möglicherweise muss sich der Versicherte auch eine andere Versicherungsgesellschaft suchen, da diese nach einem Schadensereignis den Vertrag kündigen kann und ein Kunde der fluchtartig den Unfall-Tatort verlässt, nicht den besten Eindruck macht.