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Nachbarschaftshilfe durch die gesetzliche Unfallversicherung abgesichert

Mai 23 2011

In dem aktuellem Fall ging es darum, dass ein Rentner seinem Nachbarn bei der Dachrinnenreparatur geholfen hatte und dabei zu Tode gestürzt war. Die zuständige Berufsgenossenschaft hatte der Ehefrau die Witwenleistungen verweigert. Als Begründung wurde angegeben, dass es sich bei der Reparatur nur um eine Gefälligkeit gehandelt hatte. Das sahen die Richter anders.Es wurde argumentiert, dass die Arbeiten des Mannes beschäftigungsähnlich waren und von wirtschaftlichem Wert waren.

So günstig der Prozess für die Witwe auch ausgegangen ist, muss jedoch angemerkt werden, dass Richter zwar Recht sprechen, aber keine Gesetze erlassen können. Sagt beispielsweise ein Gesetzt klar aus, das bei einem bestimmten Handeln einer Person Leistungen ausgeschlossen sind, hilft auch der Klageweg nicht weiter. Es führt an einer privaten Absicherung kein Weg vorbei. Auch wenn sich viele Menschen damit nicht beschäftigen möchten. Schwere Unfälle und der Tod sind Alltag. Wenn dann der Hauptverdiener einer Familie tödlich verunglückt, kann das weitere Schicksal dann Hartz4 für die Angehörigen bedeuten. Vor allem dann, wenn die Kinder noch klein sind und/oder ein Partner keinen oder nur einen einfachen Berufsabschluss besitzt.

Verfügt der hinterbliebende Partner über keine Angehörigen, die sich um die kleinen Kinder kümmern können und ist auch kein verwertbares Vermögen da, müssen staatlichen Leistungen für den alltäglichen Verbrauch beantragt werden, da eine Arbeitsaufname so nicht möglich ist. Aus einer stolzen Familie werden so Bittsteller auf dem Jobcenter oder dem Sozialamt. Das gleiche gilt für Menschen ohne Berufsabschluss. Es lassen sich mit Anlernjobs im Allgemeinen keine Einkommen erzielen, mit der eine Familie unterhalten werden kann. Eine ehemalige Hausfrau kann also ihre Kinder nicht alleine "durchbringen".

Wer sich das nicht antun möchte, muss rechtzeitig vorsorgen. Dazu gehört eine Risiko-Lebensversicherung. Wird diese mit einer hohen Todesfallleistung abgeschlossen, sind zumindest die nächsten Angehörigen gut abgesichert. Machen Sie doch einen kostenlosen und unverbindlichen Vergleich!