Versicherungsarchiv.de - Versicherungsvergleich & Informationen

Schadensregulierung im Winter – Mit den richtigen Reifen auf der sicheren Seite

Jan 12 2009

Zahlt die Versicherung, wenn man mit einem nicht wintertauglichen Auto einen Unfall verursacht? Oder kann es zu Problemen mit der Schadensregulierung kommen?Grundsätzlich gilt in Deutschland eine wetterbedingte Winterreifenpflicht: Fahrzeuge müssen also dem Wetter entsprechend ausgestattet sein, bei Zuwiderhandlung droht ein Bußgeld. Wer bei Schnee oder Eis mit Sommerreifen unterwegs ist und dabei einen Unfall verursacht, riskiert neben seinem und dem Leben anderer auch noch eine Strafe und einen Punkt in Flensburg.

In der Regel zahlt die Versicherung dennoch, wobei allerdings zwischen Haftpflicht- und Vollkaskoversicherung zu unterscheiden ist: Schäden an fremden Fahrzeugen werden – in jedem Fall – von der Haftpflichtversicherung abgedeckt. Bei einem Mitverschulden wie durch die falsche Bereifung kann die Versicherung den Versicherten zwar in Regress nehemn, so Jaqueline Grünewald vom ADAC, ein entsprechender Fall wäre allerdings noch nie vorgekommen.Schäden am eigenen Fahrzeug hingegen werden von der Vollkaskoversicherung abgedeckt – die in solchen Fällen bisher die Zahlung wegen Verletzung der Sorgfaltspflicht komplett verweigern konnte.

Neue Regelung ab 1. Januar

Dieses "Alles-oder-Nichts-Prinzip" existiert seit dem ersten Januar dieses Jahres nicht mehr, sondern wurde durch eine Quotelung ersetzt, nach der die Versicherungen – je nach Grad des Verschuldens – zumindest noch einen Teilbetrag zahlen müssen. Diese Regelung erscheint dem Gesetzgeber Verbraucherfreundlicher und gilt seit Anfang des Jahres – auch für alle bereits bestehenden Kaskoverträge.

Übrigens: Die StVO spricht nicht speziell von einer Winterreifenpflicht, sondern ganz pauschal von "den Witterungsverhältnissen nicht angepasstem Verhalten" – darunter fallen auch nicht vollständig von Schnee und Eis befreite Scheiben oder eingefrorenes Scheibenwasser. Also lieber zweimal checken statt draufzahlen.