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PKV – Versicherungswechsel und Übertragung der Altersrückstellung mit Tücken

Jan 05 2009

Bisher war ein Wechsel der privaten Krankenversicherung für viele Versicherte oft nur wenig lukrativ. Ein Hauptgrund dafür war die nicht vorhandene Möglichkeit, die Altersrückstellung übertragen zu lassen, die beim Wechsel bei der alten Versicherungsgesellchaft blieb und damit de facto für den Versicherten verloren war.

Seit Beginn des Jahres besteht – zumindest theoretisch – die Möglichkeit, bei Versicherungswechsel oder -neuabschluss die bestehende Altersrückstellung mitzunehmen und auf die neue Versicherung zu übertragen. Ein für die Versicherten wohldurchdachter Gedanke, der aber offenbar bei den meisten Versicherern die Alarmglocken läuten ließ und zu einigen Planänderungen führte. In der Praxis heißt das: Der Wechsel mit Rückstellungsübertragung ist zwar möglich, jedoch nur mit – mehr oder weniger starken – Einschränkungen. So lassen sich zum Beispiel nur jene Altersrückstellungen übertragen, die im Basistarif der jeweiligen Versicherung angespart wurden, also nur knapp 60 bis 70 Prozent des Gesamtbetrages. Des Weiteren muss der Versicherte bei einem Wechsel zu einer neuen Gesellschaft zunächst mit deren Basistarif vorliebnehmen und kann erst nach 18 Monaten in einen besseren Tarif wechseln – und selbst dann behalten sich einige Versicherer noch das Recht vor, diesen Wechsel mit Auflagen oder Zusatzleistungen zu belasten. Womit ein Versicherungswechsel und eine Übertragung der Altersrückstellungen wieder beinahe ebenso unlukrativ wird wie zuvor – was wohl auch Zweck der Übung war. Wer allerdings dennoch einen Wechsel in Betracht zieht, sollte sich im Vorfeld gut informieren und die Tarife verschiedener Anbieter vergleichen. Außerdem gilt es zu bedenken, dass viele Zusatzleistungen nach einem Wechsel in den Basistarif nicht mehr erbracht werden und somit (vorübergehend) zusätzliche Policen notwendig sein könnten. Eine Möglichkeit zum Vergleich bietet unser Tarifrechner.