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Weihnachtsbaum abgebrannt – zahlt die Versicherung?

Dez 26 2008

Katrin Rüter de Escobar vom Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft sagt: "Wer grob fahrlässig handelt riskiert den vollen Versicherungsschutz". Ab wann liegt aber bei einem weihnachtlich geschmücktem Tannenbaum 'grobe fahrlässigkeit' vor? Ein Weihnachtsbaum (gilt auch bei Gestecken) mit brennenden Kerzen nur für 15 Minuten aus den Augen lässt handelt laut Rechtsprechung grob fahrlässig. Leider gibt es keine genaue gesetzliche Definition über das 'grob fahrlässige Handeln'. Die Entscheidung zugunsten einer Mutter durch das Oberlandesgericht Oldenburg zeigt auf, dass solche Fälle häufig erst vor Gericht geklärt werden müssen. In diesem Fall war die Vergesslichkeit der Mutter – diese hatte bei einem rasanten Aufbruch zu Verwandten mit ihren 3 Kindern vergessen die Kerzen auszumachen – Entschuldigung genug. Da brennende Kerzen aber nicht nur die Einrichtung zerstören sondern auch Leben in Gefahr bringen können, weist Katrin Rüter de Escobar nochmals darauf hin: "Lieber doppelt schauen, ob sie tatsächlich aus sind."